Die Helsinki-Erklärung zu mehr Klarheit, Unterstützung und Engagement

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Ein Grundrechtsansatz für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Der Europäische Datenschutzausschuss hat folgende Erklärung angenommen:
Bei einem zweitägigen hochrangigen Treffen in Helsinki (1.-2. Juli 2025) einigten sich die Mitglieder des EDSA auf neue Initiativen, um die Einhaltung der DSGVO zu erleichtern, den Dialog mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern zu fördern, die Kohärenz zu stärken und die regulierungsübergreifende Zusammenarbeit in der neuen Regulierungsstruktur im digitalen Bereich auszubauen.

Diese Initiativen wirken sich insbesondere positiv auf Kleinst-, kleine und mittlere Organisationen aus und tragen zur Förderung von verantwortungsvollen Innovationen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa bei.

Die Mitglieder des EDSA betonten die zentrale Rolle des Datenschutzes für die Wahrung der europäischen Werte und der Grundrechte der Einzelnen ebenso wie für die Förderung der auf den Menschen ausgerichteten Nutzung personenbezogener Daten.

Im Rahmen seiner Bemühungen wird der EDSA verstärkt mit Interessenträgern in Dialog treten, proaktiv und frühzeitig tätig werden, um spezifische Bereiche zu ermitteln, in denen es weiterer Unterstützung und Präzisierung bedarf, sowie Interessenträgern die Möglichkeit bieten, etwaige Unstimmigkeiten zu melden und Feedback zu geben. Der EDSA wird öffentlich über die wichtigsten Ergebnisse öffentlicher Konsultationen berichten.

Der EDSA ist sich bewusst, wie wichtig es ist, im Rahmen des risikobasierten Ansatzes zeitnah präzise Leitlinien bereitzustellen, die für Kleinst-, kleine und mittlere Organisationen zugänglich, leicht verständlich und praktikabel sind. Deshalb hat sich der EDSA darauf geeinigt, seine Arbeitsmethoden zu aktualisieren und zusätzliche Orientierungshilfen zu entwickeln.

Folgende Instrumente sollen die Anwendung der DSGVO zukünftig erleichtern:

  • eine Reihe gebrauchsfertiger Muster für Organisationen, die auf der auf nationaler Ebene bereits geleisteten Arbeit aufbauen und diese harmonisieren;
  • ein gemeinsames Muster für die Meldung von Datenschutzverletzungen durch die Datenschutzbehörden mit dem Ziel, die Meldung von Datenschutzverletzungen zu straffen und den Aufwand für Organisationen zu verringern, um so ein mögliches regulierungsübergreifendes europäisches Meldesystem zu unterstützen;
  • direkte und leicht anwendbare Ressourcen, wie etwa Checklisten, Anleitungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen, um Organisationen dabei zu unterstützen, ihre zentralen Verpflichtungen zu verstehen.

Der EDSA wird die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSGVO durch die Datenschutzbehörden verbessern, unter anderem durch:

  • die Sammlung von Standpunkten der Datenschutzbehörden zu besonders wichtigen Themen, die in nationalen Leitlinien und Entscheidungen eingenommen wurden, sowie von Gerichtsurteilen mit dem Ziel, Fallsammlungen zu veröffentlichen, damit Organisationen die konkreten Standpunkte der Datenschutzbehörden besser nachvollziehen können;
  • regelmäßige Folgemaßnahmen zu Leitlinien, um deren Wirksamkeit und einheitliche Anwendung sicherzustellen, gegebenenfalls auch durch Überarbeitung von Leitlinien und gezielte koordinierte Durchsetzungsmaßnahmen und -strategien;
  • stetige Bemühungen, nationale Leitlinien und die Leitlinien des EDSA zu vereinheitlichen, wo Unstimmigkeiten festgestellt werden;
  • eine stärkere Harmonisierung der Durchsetzung durch die Entwicklung gemeinsamer Verfahren, Methoden, Instrumente und Maßnahmen, auch dann, wenn das One-Stop-Shop Verfahren nicht anwendbar ist;
  • die Priorisierung der Ausarbeitung von EU-Standpunkten im Falle von strategischen grenzüberschreitenden Themen, um von Anfang an Kohärenz zu gewährleisten.

Darüber hinaus wird der EDSA proaktiv mit anderen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um die neuen regulierungsübergreifenden Strukturen zu stärken. Er wird dies in seine Prioritätensetzung und Verfahren einbeziehen und gleichzeitig weiterhin für kohärente und einheitliche Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten sorgen. Dieses regulierungsübergreifende Engagement wird Folgendes einschließen:

  • die Ausarbeitung weiterer gemeinsamer Leitlinien zusammen mit anderen Regulierungsbehörden, soweit angemessen, um die einheitliche Anwendung verschiedener Rechtsrahmen sicherzustellen;
  • die Förderung einer strukturierten Zusammenarbeit mit anderen Regulierungsbehörden, um Erfahrungen auszutauschen und rechtliche und praktische Herausforderungen für die regulierungsübergreifende Zusammenarbeit in konkreten Fällen anzugehen;
  • die proaktive Einladung anderer Regulierungsbehörden zu einschlägigen Sitzungen des EDSA.

Schließlich weist der EDSA auf die zunehmenden Synergien zwischen den Datenschutzbehörden hin sowie auf die erheblichen Fortschritte in Bezug auf die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung, die in den letzten drei Jahren seit der Annahme der Wien-Erklärung zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung vom 28. April 2022 erzielt wurden. Dieses solide Fundament bietet dem EDSA eine gute Ausgangslage, um künftige Herausforderungen effektiv anzugehen.