Noch Fragen?

Der EDSA kann nur Anfragen beantworten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Fragen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des EDSA verweisen wir nach Möglichkeit an die zuständige Stelle.

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Öffentliche Konsultationen

Nehmen Sie an laufenden öffentlichen Konsultationen teil, die vom EDSA ausgerichtet werden.

Festgestellte Unstimmigkeit

Haben Sie eine Unstimmigkeit bei der Anwendung des EU-Datenschutzrechts festgestellt?

Häufig gestellte Fragen

Fordern Sie den EDSA auf, Leitlinien zu einem bestimmten Thema herauszugeben?

Wir nehmen Ihren Vorschlag an den EDSA zur Kenntnis, diese Angelegenheit für künftige Leitlinien zu prüfen. Sie können die Themen, die derzeit im Arbeitsprogramm des EDSA enthalten sind, auf unserer Website einsehen: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/what-we-do/strategy-work-programm_de.

Fragen Sie nach maßgeschneiderten Ratschlägen zur Auslegung oder Anwendung der Datenschutzvorschriften in Ihrer spezifischen Situation?

Der EDSA bietet Bürgern oder privaten/öffentlichen Organisationen keine maßgeschneiderte Rechtsberatung zur Anwendung des Datenschutzrechts in bestimmten Fällen. 

Die Hauptaufgabe des EDSA besteht darin, allgemeine Leitlinien und Stellungnahmen abzugeben. Alle angenommenen Leitlinien und Stellungnahmen können hier eingesehen werden: Leitlinien, Empfehlungen, bewährte Verfahren und Stellungnahmen. Wir empfehlen auch, den Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen zu lesen. Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, wichtige Datenschutzkonzepte, die Rechte von Personen gemäß der DSGVO, Compliance-Anforderungen, Sicherheitsmaßnahmen und den Umgang mit Datenschutzverletzungen zu verstehen.

Weitere Informationen zur Rolle des EDSA und zur Anwendung der DSGVO finden Sie auch hier: Frequently Asked Questions.

Wir laden Sie auch ein, die Websites der Datenschutzbehörde in Ihrem Land zu konsultieren. Die Links zu den Websites unserer Mitglieder finden Sie hier: Our members.

Ist Ihre Botschaft über die Durchsetzung der DSGVO oder anderer Regeln?

Fordern Sie den EDSA auf, eine Organisation zu untersuchen und Maßnahmen gegen sie zu ergreifen, die Ihrer Ansicht nach gegen EU-Rechtsvorschriften verstößt, auch durch spezifische Technologien wie KI, soziale Medien oder Nachrichtendienste?

Im Rahmen der Datenschutzbestimmungen können Sie eine Beschwerde bei Ihrer Datenschutzbehörde (DSB) einreichen (eine Liste davon finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/our-members). Die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften obliegt den Datenschutzbehörden. Sie können sich beispielsweise an die Datenschutzbehörde wenden, in der Sie leben oder arbeiten oder in der der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat.

Eine weitere Alternative besteht darin, sich an die nationalen Gerichte zu wenden, in denen Sie leben oder in denen der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter niedergelassen ist. 

Wenn die DSGVO in Ihrer Situation gilt, Sie aber nicht in Europa ansässig sind, können Sie sich immer noch bei einer Datenschutzbehörde in Europa beschweren und / oder vor Gericht gehen.

Der EDSA ist weder für die Bearbeitung spezifischer individueller Anfragen oder Beschwerden noch für die Erbringung individueller Beratungsdienste zuständig. Der EDSA ist keine supranationale Stelle, die Beschwerden untersuchen kann.

Wenn Sie sich darüber beschweren möchten, wie ein Organ, eine Agentur oder eine Einrichtung der EU Ihre personenbezogenen Daten verwendet, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen (Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/our-members).

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Nachricht nicht an die nationalen Datenschutzbehörden oder den EDSB weiterleiten. Daher sollten Sie sie direkt kontaktieren.

Please note that we do not forward your message to the national DPAs or to the EDPS. Therefore, you should contact them directly.

Schreiben Sie, weil Sie mit der Art und Weise, wie Ihre Datenschutzbehörde Ihre Anfrage oder Beschwerde bearbeitet hat, unzufrieden sind?

Der EDSA ist nicht befugt, die Tätigkeiten der Datenschutzbehörden auf Antrag von Einzelpersonen zu überwachen.

Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit für die Herausgabe allgemeiner Leitlinien nicht als ein Mechanismus verstanden werden kann, mit dem der EDSA die Aufsicht darüber ausüben kann, wie Datenschutzbehörden mit Ihrem individuellen Fall umgehen. 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass gegen die DSGVO verstoßen wurde, und Sie mit der Antwort der Datenschutzbehörde nicht zufrieden sind, besteht die verbleibende Lösung darin, dass Sie ein Gerichtsverfahren einleiten.

Möchten Sie die Rechte betroffener Personen (Löschung, Berichtigung, Zugang) auf im Schengener Informationssystem (SIS) gespeicherte personenbezogene Daten ausüben?

Der innerhalb des EDSA bestehende Ausschuss für die Koordinierungsaufsicht (CSC) koordiniert die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im Schengener Informationssystem (SIS). Die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sind die Verordnung (EU) 2018/1862 (insbesondere Artikel 71) und die Verordnung (EU) 2018/1861 (insbesondere Artikel 57).

Für personenbezogene Daten, die im SIS enthalten sind, haben Sie ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung. Zu diesen Rechten gehören:

  • das Recht zu erfahren, ob Sie betreffende Informationen im SIS verarbeitet werden;
  • das Recht auf Zugang zu diesen Daten;
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten oder Löschung, wenn diese Daten unrechtmäßig gespeichert wurden; und
  • Das Recht, bei Gerichten, Ihrer Datenschutzbehörde und/oder zuständigen Behörden tätig zu werden, um Sie betreffende Daten zu berichtigen oder zu löschen oder eine Entschädigung zu erhalten.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige nationale Behörde in dem Schengen-Land Ihrer Wahl. Weitere Informationen über die zuständigen nationalen Behörden und die Datenschutzbehörde in den einzelnen Schengen-Ländern finden Sie im „Leitfadenfür die Ausübung der Rechte betroffener Personen“, der auf unserer Website abrufbar ist. Dort finden Sie auch Musterbriefe, die Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte unterstützen. 

Bitte beachten Sie, dass der EDSA nicht für die Bearbeitung einzelner Beschwerden oder Ersuchen zuständig ist. Außerdem hat der EDSA keinen Zugang zum Inhalt dieser Informationssysteme und Datenbanken.

Weitere Informationen zur Ausübung Ihrer Rechte finden Sie auf unserer Website https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/csc-data-subject-rights/schengen-information-system-guide-exercising_de.

Schreiben Sie über ein Nicht-EU-Land, das anerkanntermaßen ein angemessenes Datenschutzniveau bietet (Angemessenheitsbeschlüsse)?

Die Europäische Kommission kann entscheiden, ob ein Land außerhalb Europas (oder eine internationale Organisation) ein „angemessenes“ Datenschutzniveau bietet, das den Datenverkehr zwischen Europa und diesem Land erleichtert. 

Der EDSA ist dafür zuständig, vor dem Beschluss der Europäischen Kommission Stellungnahmen zu den Entwürfen von Angemessenheitsbeschlüssen abzugeben. Die Stellungnahmen sind für die Europäische Kommission nicht bindend, aber in der Regel nützlich für die anderen Organisationen, die in diesem Rahmen konsultiert werden, wie die EU-Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus ist die Europäische Kommission für die Überwachung von Entwicklungen in außereuropäischen Ländern zuständig, die sich auf Angemessenheitsentscheidungen auswirken könnten. Einige Angemessenheitsbeschlüsse sehen eine besondere Ordnungsmäßigkeit für die Überprüfung des Beschlusses vor und können sich auf die Möglichkeit für Vertreter des EDSA beziehen, an dem von der Europäischen Kommission organisierten Überprüfungsverfahren teilzunehmen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Europäischen Datenschutzbehörden Personen in Bezug auf Datenübermittlungen im Rahmen eines Angemessenheitsbeschlusses schützen können (eine Liste davon finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/our-members).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein bestehender Angemessenheitsbeschluss nicht mit Ihren Grundrechten auf Privatsphäre und Datenschutz im Einklang steht, können Sie eine Beschwerde bei Ihrer Datenschutzbehörde einreichen, die diese Einwände bei einem nationalen Gericht einreichen kann, das möglicherweise verpflichtet ist, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen (siehe Artikel 58 Absatz 5 DSGVO und Urteil des EuGH in der Rechtssache C-362/14).

Weitere Informationen finden Sie unter: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_de

Bewerben Sie sich auf eine Stelle beim EDSA-Sekretariat (Arbeitsplatz oder Praktikum)?

Informationen zu Karrieremöglichkeiten finden Sie auf unserer Website: https://www.edpb.europa.eu/career-opportunities_de

Bitte wenden Sie sich an edps-selections@edps.europa.eu, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich spontan bewerben möchten. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, geben Sie bitte an, dass Sie sich um eine Stelle im EDSA-Sekretariat bewerben. Spontane Anträge, die direkt an den EDSA gesendet werden, werden ohne Weiterleitung gelöscht.

Fragen Sie nach technischem Support?

Wenn Sie technische Probleme mit einem der Systeme des EDSA haben (z. B. mit unserer Website, während Sie auf eine öffentliche Konsultation antworten...), geben Sie bitte eindeutig an, welches System betroffen ist und welche Art von Problem Sie haben. Wir werden Ihnen rechtzeitig antworten.

Bitte beachten Sie, dass wir auf Supportanfragen zu Systemen, die nicht vom EDSA verwaltet werden, nicht antworten werden.

Anfrage an den EDSA-DSB

Any processing of personal data conducted by the EDPB and/or its Secretariat is done in compliance with Regulation (EU) 2018/1725, the legal act applicable to the processing of personal data by EU institutions, bodies and offices. The EDPB is not a supervisory authority and it does not process any personal data unrelated to its activities and objectives (you can find more about the EDPB’s mission on its website). The EDPB does not have investigative, corrective or sanctioning powers. It does not have a centralised access to personal data processing operations or to any databases of private or public organisations holding personal data. Therefore, if you have a request or a complaint regarding the processing of your personal data by any other organisation, be it public or private, unrelated to the EDPB and/or its Secretariat, please contact said organisation directly. In alternative, you can always contact the data protection authority of your country/lander of residence (for European Economic Area residents). You can find the list of supervisory authorities here.

The relevant Specific Privacy Statement (SPS) is available here.

Antrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001

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