Grenzüberschreitende Kooperation
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Angesichts der sich wandelnden digitalen Landschaft der EU besteht ein zentraler Schwerpunkt darin, die einheitliche Anwendung verschiedener Vorschriften sicherzustellen. In der EDSA-Strategie 2024–2027 wird der einheitlichen Anwendung von Datenschutzgrundsätzen in allen Regulierungsbereichen Priorität eingeräumt.
Der EDSA hat mehrere Leitfäden dazu verabschiedet, wie die DSGVO im Zusammenspiel mit anderen EU-Rechtsvorschriften anzuwenden ist. Einige dieser Dokumente wurden gemeinsam mit der Europäischen Kommission oder anderen Regulierungsstellen verabschiedet.
Als Mitglied folgender Gremien leistet der EDSA einen Beitrag zur einheitlichen Anwendung der Datenschutzvorschriften.
- Hochrangige Gruppe zum Gesetz über digitale Märkte – In der hochrangigen Gruppe zum Gesetz über digitale Märkte kommen die Europäische Kommission und die zuständigen EU-Behörden in den Bereichen Datenschutz, Wettbewerb, Verbraucherschutz, Telekommunikation und Medienregulierung zusammen, um eine koordinierte und einheitliche Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte zu unterstützen.
- Europäischer Dateninnovationsrat (EDIB) – Der EDIB bringt die Europäische Kommission und die Einrichtungen der betreffenden Mitgliedstaaten und der EU zusammen, um die Kommission bei der Anwendung die Datenverordnung und des Daten-Governance-Rechtsakts zu beraten und zu unterstützen.
- ETIAS-Beratungsgremium für Grundrechte – Dieser Beirat fungiert als Beratungsgremium, das mögliche Auswirkungen auf die Grundrechte bewertet und dem ETIAS-Prüfungsausschuss entsprechende Empfehlungen ausspricht. Zu seinen Schwerpunkten gehören Aspekte der Privatsphäre, des Datenschutzes und der Nichtdiskriminierung.
Darüber hinaus arbeiten der EDSA und die Datenschutzbehörden regelmäßig mit den folgenden Einrichtungen und Netzwerken zusammen:
- Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) – Das CPC-Netz bringt nationale Verbraucherschutzbehörden und die Europäische Kommission zusammen, um die koordinierte Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz im gesamten Binnenmarkt zu unterstützen. In diesem Zusammenhang organisieren die Europäische Kommission und das Sekretariat des EDSA regelmäßig gemeinsame Workshops, um Fälle zu erörtern, die sowohl für die Verbraucherschutz- als auch für die Datenschutzbehörden von gemeinsamem Interesse sind. Um diese Zusammenarbeit weiter zu vertiefen, wurde eine Gruppe von Freiwilligen aus Verbraucher- und Datenschutzbehörden eingerichtet.
- Die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) ist eine dezentrale EU-Agentur, die die nationalen Behörden koordiniert und so die korrekte und einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewährleistet. Der EDSA arbeitet bei gemeinsamen Leitlinien für Partnerschaften für den Informationsaustausch sowie bei anderen Leitlinien mit bedeutenden Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten eng mit der AMLA zusammen.
- Europäisches Gremium für digitale Dienste (EBDS) – Das EBDS ist ein unabhängiges Beratungsgremium, in dem nationale Koordinatoren für digitale Dienste und die Europäische Kommission zusammenkommen, um die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste zu unterstützen. Vertreter des EDSA beteiligen sich an der Arbeit der Arbeitsgruppe 6 zum Schutz von Minderjährigen.
- Internationale Organisation für Normung (ISO) – Die ISO ist eine unabhängige internationale Organisation, die freiwillige Normen in den Bereichen Technik, Qualität, Sicherheit und Interoperabilität entwickelt und veröffentlicht, die weltweit branchen- und technologieübergreifend angewendet werden. Als Verbindungsorganisation beteiligt sich der EDSA an den Arbeiten zum Datenschutz im Unterausschuss 27, Arbeitsgruppe 5 (SC27/WG5).