Zusammenarbeit zwischen den Behörden
Die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden ist unerlässlich, um eine einheitliche und wirksame Anwendung der DSGVO in ganz Europa zu gewährleisten. Für grenzüberschreitende Fälle sieht die DSGVO einen Mechanismus der einzigen Anlaufstelle vor: Die federführende Datenschutzbehörde, die als federführende Aufsichtsbehörde bezeichnet wird, fungiert als einziger Ansprechpartner für die Organisation, die Gegenstand der Untersuchung ist, und arbeitet mit den betroffenen Aufsichtsbehörden zusammen. In den allermeisten Fällen erzielen die Behörden einen Konsens, aber wenn dies nicht der Fall ist, kann die Angelegenheit an den EDSA verwiesen werden, der eine verbindliche Entscheidung erlässt.
Die Datenschutzbehörden arbeiten auch zusammen, indem sie sich gegenseitig Amtshilfe leisten und gemeinsame Aktionen durchführen. Der EDSA führt Initiativen und Projekte durch, um eine reibungslose und wirksame Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden zu gewährleisten.