Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden ist unerlässlich, um eine einheitliche und wirksame Anwendung der DSGVO in ganz Europa zu gewährleisten. Für grenzüberschreitende Fälle sieht die DSGVO einen Mechanismus der einzigen Anlaufstelle vor: Die federführende Datenschutzbehörde, die als federführende Aufsichtsbehörde bezeichnet wird, fungiert als einziger Ansprechpartner für die Organisation, die Gegenstand der Untersuchung ist, und arbeitet mit den betroffenen Aufsichtsbehörden zusammen. In den allermeisten Fällen erzielen die Behörden einen Konsens, aber wenn dies nicht der Fall ist, kann die Angelegenheit an den EDSA verwiesen werden, der eine verbindliche Entscheidung erlässt.

Die Datenschutzbehörden arbeiten auch zusammen, indem sie sich gegenseitig Amtshilfe leisten und gemeinsame Aktionen durchführen. Der EDSA führt Initiativen und Projekte durch, um eine reibungslose und wirksame Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden zu gewährleisten.

Orientierungshilfe

Muster für das Beschwerdeformular und mustervorlage für Empfangsbestätigung

Sonstige Orientierungshilfe
#GDPR enforcement #Cooperation between authorities
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Muster für das Beschwerdeformular und mustervorlage für Empfangsbestätigung

Leitlinien 03/2021 zur Anwendung von Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO

Leitlinie
#Durchsetzung der DSGVO #Zusammenarbeit zwischen den Behörden
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Leitlinien 03/2021 zur Anwendung von Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO

Durchsetzung

Auf Ersuchen der norwegischen Aufsichtsbehörde im Dringlichkeitsverfahren angenommener verbindlicher Beschluss 01/2023 über den Erlass endgültiger Maßnahmen betreffend Meta Platforms Ireland Ltd (Artikel 66 Absatz 2 DSGVO)

Verbindliche Beschlüsse des EDSA
#Legal basis #Durchsetzung der DSGVO #Fines #Zusammenarbeit zwischen den Behörden
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Auf Ersuchen der norwegischen Aufsichtsbehörde im Dringlichkeitsverfahren angenommener verbindlicher Beschluss 01/2023 über den Erlass endgültiger Maßnahmen betreffend Meta Platforms Ireland Ltd (Artikel 66 Absatz 2 DSGVO)

Verbindlicher Beschluss 2/2023 zu dem von der irischen Aufsichtsbehörde vorgelegten Streitfall betreffend TikTok Technology Limited (Artikel 65 DSGVO)

Verbindliche Beschlüsse des EDSA
#Basic principles #Children #Privacy by design and by default #Durchsetzung der DSGVO #Zusammenarbeit zwischen den Behörden
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Verbindlicher Beschluss 2/2023 zu dem von der irischen Aufsichtsbehörde vorgelegten Streitfall betreffend TikTok Technology Limited (Artikel 65 DSGVO)

Politische Arbeit

EDPB Jahresbericht 2025

Berichte, Erklärungen und Schreiben
#Anonymisation/pseudonymisation #GDPR enforcement #Cooperation between authorities #Cross-regulatory cooperation #International cooperation #Artificial intelligence #Technologie
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EDPB Jahresbericht 2025

EDSA-EDSB Gemeinsame Stellungnahme 01/2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben
#Durchsetzung der DSGVO #Zusammenarbeit zwischen den Behörden
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EDSA-EDSB Gemeinsame Stellungnahme 01/2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Unterstützung bei der Durchsetzung

EDSA-Dokument über den Rahmen für eine koordinierte Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Koordinierter Durchsetzungsrahmen
#Durchsetzung der DSGVO #Zusammenarbeit zwischen den Behörden
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EDSA-Dokument über den Rahmen für eine koordinierte Durchsetzung der Verordnung (EU) 2016/679

Compliance-Instrumente

Stellungnahme 04/2024 zum Begriff der Hauptniederlassung eines Verantwortlichen in der Union gemäß Artikel 4 Absatz 16 Buchstabe a der DSGVO

Stellungnahme des Ausschusses (Artikel 64)
#Controller/processor #Durchsetzung der DSGVO #Zusammenarbeit zwischen den Behörden
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Stellungnahme 04/2024 zum Begriff der Hauptniederlassung eines Verantwortlichen in der Union gemäß Artikel 4 Absatz 16 Buchstabe a der DSGVO

Stellungnahme 8/2019 zur Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde im Falle einer Veränderung von Umständen, die die Hauptniederlassung oder die einzige Niederlassung betrifft

Stellungnahme des Ausschusses (Artikel 64)
#Verantwortlicher/Auftragsverarbeiter #Durchsetzung der DSGVO #Zusammenarbeit zwischen den Behörden
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Stellungnahme 8/2019 zur Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde im Falle einer Veränderung von Umständen, die die Hauptniederlassung oder die einzige Niederlassung betrifft