Häufig gestellte Fragen

Die DSGVO sieht spezifische Rechte für Einzelpersonen vor, die respektiert werden müssen. Sie können dies tun durch:

  • Information der Personen, deren Daten Sie verarbeiten über Ihre Verarbeitungsvorgänge und die Verarbeitungszwecke bei der Erhebung ihrer Daten, beispielsweise über eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website;
  • Beantwortung von Anträgen von Einzelpersonen auf Ausübung ihrer Rechte wie Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung oder Portabilitätsersuchen.

Organisationen, die in Bezug auf ihre Verwendung personenbezogener Daten transparent sind und die Rechte von Einzelpersonen respektieren, sind seltener Ziel von Beschwerden.

 

Weitere Informationen:

  1. Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen erhaltenen Daten rechtmäßig erhoben wurden und dass die betroffenen Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert wurden.
  2. Für den Fall, dass ein Dritter personenbezogene Daten in Ihrem Namen verarbeitet, stellen Sie sicher, dass Sie einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung haben, der die Verarbeitungsvorgänge und die Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten beschreibt.

Und natürlich müssen Sie alle Pflichten als der für die Verarbeitung Verantwortliche einhalten.

 

Weitere Informationen:

Die Veröffentlichung der Namen der Gewinner eines Gewinnspiels auf Ihrer Website könnte als berechtigtes Interesse angesehen werden, wenn Sie dies durch eine Abwägungsprüfung nachweisen können, um festzustellen, ob Ihre berechtigten Interessen das Recht des Einzelnen überwiegen.

Eine bewährte Praxis wäre die Einrichtung eines internen Verfahrens, in dem die Regeln für die Veröffentlichung personenbezogener Daten der Gewinner erläutert werden.

Darüber hinaus sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke Teil der Datenschutzerklärung des Wettbewerbs sein, damit die Teilnehmer im Voraus darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden.

 

Weitere Informationen:

Ja, Ihre Kunden müssen bei einem Telefonat über die Zwecke der Aufzeichnung, die Empfänger der Aufzeichnungen, ihr Widerspruchsrecht und ihr Recht auf Zugang zu den Aufzeichnungen informiert werden.

 

Weitere Informationen:

 

Die Benennung eines DSB ist in den folgenden drei Fällen obligatorisch:

  • Wenn die Organisation eine Behörde ist;
  • wenn die Kerntätigkeiten der Organisation in der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen in großem Umfang bestehen, z. B. Geolokalisierung über eine mobile Anwendung oder Überwachung von Einkaufszentren und öffentlichen Räumen durch Kameraüberwachung;
  • wenn die Kerntätigkeit der Organisation in der groß angelegten Verarbeitung sensibler Daten oder personenbezogener Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten besteht.

Sie können jederzeit einen DSB auf freiwilliger Basis ernennen, auch wenn dies gesetzlich nicht erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall alle Bestimmungen der DSGVO bezüglich der Aufgaben und Position des Datenschutzbeauftragten einhalten müssen.
 

 

Weitere Informationen:

Wenn Ihre Organisation die personenbezogenen Daten direkt von Einzelpersonen sammelt, muss sie zum Zeitpunkt der Erhebung die erforderlichen Informationen bereitstellen.

Im Falle einer indirekten Erhebung personenbezogener Daten muss Ihre Organisation die Informationen spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt der personenbezogenen Daten übermitteln. Der Zeitraum von maximal einem Monat kann reduziert werden:

  • wenn die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden. In diesem Fall müssen Sie die betroffene Person spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an die betroffene Person informieren;
  • wenn die Daten an einen anderen Empfänger übermittelt werden, informiert die Organisation die betroffenen Personen spätestens bei der Übermittlung der personenbezogenen Daten darüber. 

 

Weitere Informationen:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist jede Art von Tätigkeit (Verarbeitung), die auf oder mit personenbezogenen Daten von Einzelpersonen durchgeführt wird. Dies umfasst die Erhebung, Aufzeichnung, Organisation, Strukturierung, Speicherung, Anpassung oder Veränderung, Abruf, Konsultation, Abfrage, Nutzung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder anderweitige Bereitstellung, Angleichung oder Kombination, Einschränkung, Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten.

Zu den Aufgaben des DSB gehören unter anderem:

  • die Organisation und ihre Mitarbeiter über die Einhaltung des Datenschutzes zu informieren und zu beraten;
  • Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes;
  • Beratung zu Anträgen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA);
  • als Kontaktstelle für die Datenschutzbehörde zu fungieren und mit dieser Datenschutzbehörde zusammenzuarbeiten;
  • als Anlaufstelle für Einzelpersonen zu fungieren.

Darüber hinaus wird die Anwesenheit des DSB generell empfohlen, wenn Entscheidungen mit datenschutzrechtlichen Auswirkungen getroffen werden. Der Datenschutzbeauftragte sollte auch unverzüglich konsultiert werden, sobald eine Datenschutzverletzung oder ein anderer Vorfall aufgetreten ist.

 

Weitere Informationen:

Sie sollten unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage antworten. Diese Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn der Antrag zu komplex ist und mehr Zeit für die Beantwortung benötigt wird, sofern die Person davon innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags informiert wird.

Sie müssen dies kostenlos tun.

 

Weitere Informationen:

 

Die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen können je nach Art der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten und den damit verbundenen Risiken für Einzelpersonen unterschiedlich sein. In jedem Fall gibt es einige Mindestmaßnahmen, die Sie ergreifen sollten:

  • sicherer Zugang zu den Räumlichkeiten;
  • regelmäßig aktualisierte Antivirensoftware verwenden;
  • wählen Sie sorgfältig Ihre Passwörter aus;
  • sorgen Sie dafür, dass sich die Benutzer authentifizieren, bevor Sie die Computereinrichtungen nutzen;
  • haben Sie eine Datensicherungs- und Abrufrichtlinie im Falle eines Vorfalls.

Darüber hinaus sind einige grundlegende Maßnahmen wie das Sperren ihres Bildschirms, während sie abwesend sind, und das Zuschließen des Büros am Ende des Tages immer geeignete Sicherheitsmaßnahmen…

 

Weitere Informationen: