Internationale Übermittlungen und internationale Zusammenarbeit
Wenn personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU übertragen werden, sollte der durch die Datenschutzvorschriften gewährte Schutz mit den Daten mitreisen. Dies bedeutet, dass eine Übermittlung nur zulässig ist, wenn das Bestimmungsland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet oder wenn besondere Garantien wie Standardvertragsklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften zur Verfügung stehen, um personenbezogene Daten zu schützen.
Der EDSA und die Datenschutzbehörden arbeiten weltweit mit ihren Amtskollegen und anderen Datenschutzforen zusammen.