Instrumente für Übertragungen und Ausnahmen
In Ermangelung eines Angemessenheitsbeschlusses können personenbezogene Daten nur dann außerhalb der EU übermittelt werden, wenn sie angemessenen Garantien unterliegen. Organisationen können verschiedene Instrumente einsetzen, um personenbezogene Daten sicher außerhalb der EU zu übermitteln (z. B. verbindliche unternehmensinterne Vorschriften oder Standardvertragsklauseln).
Bestimmte Ausnahmen erlauben die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU, wenn kein Angemessenheitsbeschluss oder keine geeigneten Garantien vorhanden sind: diese außergewöhnlichen Maßnahmen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn besondere Bedingungen gelten, und nicht als reguläres Übermittlungsinstrument, da sie keine Garantien für die außerhalb der EU übermittelten Daten bieten.
Der EDSA verabschiedet Stellungnahmen und gibt Leitlinien zu verschiedenen Arten von Übertragungsinstrumenten und zu Ausnahmeregelungen ab, um deren einheitliche Anwendung in der EU zu gewährleisten.