Angemessenheitsbeschluss

Ein Angemessenheitsbeschluss ist ein verbindlicher Mechanismus im EU-Datenschutzrecht, der es der Europäischen Kommission ermöglicht festzustellen, ob ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Ein solcher Beschluss hat zur Folge, dass unter den Beschluss fallende personenbezogene Daten frei aus der EU in diesen Nicht-EU-Staat oder diese internationale Organisation übermittelt werden können.

Der EDSA gibt Stellungnahmen zu Entwürfen von Angemessenheitsbeschlüssen ab und bewertet dabei, ob die Datenschutzstandards erfüllt sind. Diese Stellungnahmen liefern der Europäischen Kommission, die letztlich den Angemessenheitsbeschluss erlässt, wertvolle Anhaltspunkte.