Register der endgültigen Entscheidungen der zentralen Anlaufstelle
Der EDSA fördert die Transparenz, indem er ein Register veröffentlicht, das sämtliche endgültigen Entscheidungen umfasst, die die nationalen Datenschutzbehörden im Rahmen des Verfahrens für Zusammenarbeit der „zentralen Anlaufstelle“ gefasst haben. Diese zentrale Anlaufstelle soll die harmonisierte Durchsetzung in grenzüberschreitenden Fällen ermöglichen.
Im Rahmen dieses Verfahrens arbeiten die federführende Aufsichtsbehörde und die betroffenen Aufsichtsbehörden zusammen, um einen Konsens zu erzielen.
Ausschlussklauseln
Artikel 60 Endgültige Entscheidungen
Aufgrund nationaler rechtlicher Beschränkungen werden keine oder nur einige der Entscheidungen der folgenden Datenschutzbehörden in diesem Register abrufbar sein: Aufsichtsbehörden aus DE (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen), LT und NL.
Die Entscheidungen der folgenden Datenschutzbehörden umfassen keine personenbezogenen Daten natürlicher Personen: Aufsichtsbehörden aus BG, DE (Baden-Württemberg, Berlin, Bundesrepublik Deutschland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt), CY, DK, EL, ES, HR, LV, NO, RO, SK, SI und SE.
Die Entscheidungen der folgenden Datenschutzbehörden umfassen keine personenbezogenen Daten natürlicher oder juristischen Personen: Aufsichtsbehörden aus AT, BE, CZ, DE (Bayern (Privatwirtschaft), Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Thüringen), EE, FI, FR, HU, IE, IT, LU, LV, MT, NL, PL, PT und UK.
Die Entscheidungen der folgenden Datenschutzbehörden werden nicht anonymisiert: HR
Zusammenfassungen der endgültigen Entscheidungen gemäß Art. 60
Die Zusammenfassungen der endgültigen Entscheidungen gemäß Artikel 60 wurden unter der Verantwortung des EDSA-Sekretariats ausschließlich zu Informationszwecken und nicht zur Begründung rechtlicher Wirkungen oder Auslegungen erstellt. Es sei darauf hingewiesen, dass nur die nationalen Entscheidungen in der Amtssprache der Datenschutzbehörden verbindliche Rechtsquellen für Informationen zu den jeweiligen nationalen Entscheidungen darstellen.
Die Zusammenfassungen der folgenden Datenschutzbehörden umfassen keine personenbezogenen Daten natürlicher Personen: Aufsichtsbehörden aus BG, CY, DK, DE (Baden-Württemberg, Berlin, Bundesrepublik Deutschland, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt), EL, ES, NO, RO, SK, SI und SE.
Die Zusammenfassungen der folgenden Datenschutzbehörden umfassen keine personenbezogenen Daten natürlicher oder juristischen Personen: Aufsichtsbehörden aus AT, BE, CZ, DE (Bayern (Privatwirtschaft), Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Thüringen), EE, FI, FR, HU, IE, IT, LI, LT, LU, LV, MT, NL, PL, PT und UK.
Die Zusammenfassungen der folgenden Datenschutzbehörden werden nicht anonymisiert: HR
Datenschutzhinweis
Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang verarbeiten, finden Sie auf der folgenden Seite: Spezifische Datenschutzerklärungen des EDSA