Rechtsgrundlagen
Vor der Verarbeitung der Daten natürlicher Personen müssen Organisationen eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO ermitteln. In der DSGVO sind sechs Rechtsgrundlagen aufgeführt, die je nach dem Kontext, in dem diese Verarbeitung stattfindet, herangezogen werden können: Einwilligung, Erfüllung eines Vertrags, Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, Schutz lebenswichtiger Interessen einer natürlichen Person, Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse und Wahrung berechtigter Interessen.
Die DSGVO legt außerdem zusätzliche Bedingungen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten fest: Die Verarbeitung dieser sensiblen Daten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, sie erfolgt in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.