Grundsätze für die Verarbeitung

Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten bilden den Grundstein für die in der DSGVO vorgesehenen Pflichten und Rechte. Zu diesen Grundsätzen gehören Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Verantwortliche lassen sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten von diesen Grundsätzen leiten und müssen im Einklang mit dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht in der Lage sein, die Einhaltung dieser Grundsätze nachzuweisen.