Rechte der betroffenen Person

Die DSGVO gewährt Einzelpersonen eine Reihe von Rechten, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen und eine transparente Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Information, das Recht auf Auskunft über Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung von Daten („Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht, bestimmten Verwendungen zu widersprechen, das Recht auf Übertragbarkeit von Daten und das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.

Organisationen sind verpflichtet, auf diesbezügliche Anfragen umgehend zu reagieren und die Ausübung individueller Rechte zu erleichtern, indem sie klare Verfahren festlegen.

Orientierungshilfe

Leitlinien 01/2022 zu den Rechten der betroffenen Person – Auskunftsrecht

Leitlinie
#Data subject rights
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Leitlinien 01/2022 zu den Rechten der betroffenen Person – Auskunftsrecht

Guidelines 10/2020 on restrictions under Article 23 GDPR

Leitlinie
#Rechte der betroffenen Person
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Guidelines 10/2020 on restrictions under Article 23 GDPR

Durchsetzung

Verbindlicher Beschluss 1/2021 zur Streitigkeit nach Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO über den Beschlussentwurf der irischen Aufsichtsbehörde bezüglich WhatsApp Ireland

Verbindliche Beschlüsse des EDSA
#Rechte der betroffenen Person #Basic principles #GDPR enforcement #Fines #Cooperation between authorities #Anonymisation/pseudonymisation
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Verbindlicher Beschluss 1/2021 zur Streitigkeit nach Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO über den Beschlussentwurf der irischen Aufsichtsbehörde bezüglich WhatsApp Ireland