Rechte der betroffenen Person
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Die DSGVO gewährt Einzelpersonen eine Reihe von Rechten, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen und eine transparente Datenverarbeitung zu gewährleisten. Dazu gehören das Recht auf Information, das Recht auf Auskunft über Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung von Daten („Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht, bestimmten Verwendungen zu widersprechen, das Recht auf Übertragbarkeit von Daten und das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
Organisationen sind verpflichtet, auf diesbezügliche Anfragen umgehend zu reagieren und die Ausübung individueller Rechte zu erleichtern, indem sie klare Verfahren festlegen.