Der innerhalb des EDSA bestehende Ausschuss für die Koordinierungsaufsicht (CSC) koordiniert die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im Schengener Informationssystem (SIS). Die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sind die Verordnung (EU) 2018/1862 (insbesondere Artikel 71) und die Verordnung (EU) 2018/1861 (insbesondere Artikel 57).
Für personenbezogene Daten, die im SIS enthalten sind, haben Sie ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung. Zu diesen Rechten gehören:
- das Recht zu erfahren, ob Sie betreffende Informationen im SIS verarbeitet werden;
- das Recht auf Zugang zu diesen Daten;
- das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten oder Löschung, wenn diese Daten unrechtmäßig gespeichert wurden; und
- Das Recht, bei Gerichten, Ihrer Datenschutzbehörde und/oder zuständigen Behörden tätig zu werden, um Sie betreffende Daten zu berichtigen oder zu löschen oder eine Entschädigung zu erhalten.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige nationale Behörde in dem Schengen-Land Ihrer Wahl. Weitere Informationen über die zuständigen nationalen Behörden und die Datenschutzbehörde in den einzelnen Schengen-Ländern finden Sie im „Leitfadenfür die Ausübung der Rechte betroffener Personen“, der auf unserer Website abrufbar ist. Dort finden Sie auch Musterbriefe, die Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass der EDSA nicht für die Bearbeitung einzelner Beschwerden oder Ersuchen zuständig ist. Außerdem hat der EDSA keinen Zugang zum Inhalt dieser Informationssysteme und Datenbanken.
Weitere Informationen zur Ausübung Ihrer Rechte finden Sie auf unserer Website https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/csc-data-subject-rights/schengen-information-system-guide-exercising_de.
Version: 23/06/2025