Informationen zu Karrieremöglichkeiten finden Sie auf unserer Website: https://www.edpb.europa.eu/career-opportunities_de

Bitte wenden Sie sich an edps-selections@edps.europa.eu, wenn Sie weitere Informationen wünschen oder sich spontan bewerben möchten. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, geben Sie bitte an, dass Sie sich um eine Stelle im EDSA-Sekretariat bewerben. Spontane Anträge, die direkt an den EDSA gesendet werden, werden ohne Weiterleitung gelöscht.

Version: 23/06/2025

Wenn Sie technische Probleme mit einem der Systeme des EDSA haben (z. B. mit unserer Website, während Sie auf eine öffentliche Konsultation antworten...), geben Sie bitte eindeutig an, welches System betroffen ist und welche Art von Problem Sie haben. Wir werden Ihnen rechtzeitig antworten.

Bitte beachten Sie, dass wir auf Supportanfragen zu Systemen, die nicht vom EDSA verwaltet werden, nicht antworten werden.

Version: 23/06/2025

Der innerhalb des EDSA bestehende Ausschuss für die Koordinierungsaufsicht (CSC) koordiniert die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im Schengener Informationssystem (SIS). Die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sind die Verordnung (EU) 2018/1862 (insbesondere Artikel 71) und die Verordnung (EU) 2018/1861 (insbesondere Artikel 57).

Für personenbezogene Daten, die im SIS enthalten sind, haben Sie ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung. Zu diesen Rechten gehören:

  • das Recht zu erfahren, ob Sie betreffende Informationen im SIS verarbeitet werden;
  • das Recht auf Zugang zu diesen Daten;
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten oder Löschung, wenn diese Daten unrechtmäßig gespeichert wurden; und
  • Das Recht, bei Gerichten, Ihrer Datenschutzbehörde und/oder zuständigen Behörden tätig zu werden, um Sie betreffende Daten zu berichtigen oder zu löschen oder eine Entschädigung zu erhalten.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige nationale Behörde in dem Schengen-Land Ihrer Wahl. Weitere Informationen über die zuständigen nationalen Behörden und die Datenschutzbehörde in den einzelnen Schengen-Ländern finden Sie im „Leitfadenfür die Ausübung der Rechte betroffener Personen“, der auf unserer Website abrufbar ist. Dort finden Sie auch Musterbriefe, die Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte unterstützen. 

Bitte beachten Sie, dass der EDSA nicht für die Bearbeitung einzelner Beschwerden oder Ersuchen zuständig ist. Außerdem hat der EDSA keinen Zugang zum Inhalt dieser Informationssysteme und Datenbanken.

Weitere Informationen zur Ausübung Ihrer Rechte finden Sie auf unserer Website https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/csc-data-subject-rights/schengen-information-system-guide-exercising_de.

Version: 23/06/2025

Die Europäische Kommission kann entscheiden, ob ein Land außerhalb Europas (oder eine internationale Organisation) ein „angemessenes“ Datenschutzniveau bietet, das den Datenverkehr zwischen Europa und diesem Land erleichtert. 

Der EDSA ist dafür zuständig, vor dem Beschluss der Europäischen Kommission Stellungnahmen zu den Entwürfen von Angemessenheitsbeschlüssen abzugeben. Die Stellungnahmen sind für die Europäische Kommission nicht bindend, aber in der Regel nützlich für die anderen Organisationen, die in diesem Rahmen konsultiert werden, wie die EU-Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus ist die Europäische Kommission für die Überwachung von Entwicklungen in außereuropäischen Ländern zuständig, die sich auf Angemessenheitsentscheidungen auswirken könnten. Einige Angemessenheitsbeschlüsse sehen eine besondere Ordnungsmäßigkeit für die Überprüfung des Beschlusses vor und können sich auf die Möglichkeit für Vertreter des EDSA beziehen, an dem von der Europäischen Kommission organisierten Überprüfungsverfahren teilzunehmen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Europäischen Datenschutzbehörden Personen in Bezug auf Datenübermittlungen im Rahmen eines Angemessenheitsbeschlusses schützen können (eine Liste davon finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/board/members_de).

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein bestehender Angemessenheitsbeschluss nicht mit Ihren Grundrechten auf Privatsphäre und Datenschutz im Einklang steht, können Sie eine Beschwerde bei Ihrer Datenschutzbehörde einreichen, die diese Einwände bei einem nationalen Gericht einreichen kann, das möglicherweise verpflichtet ist, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen (siehe Artikel 58 Absatz 5 DSGVO und Urteil des EuGH in der Rechtssache C-362/14).

Weitere Informationen finden Sie unter: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_de

Version: 23/06/2025

Der EDSA ist nicht befugt, die Tätigkeiten der Datenschutzbehörden auf Antrag von Einzelpersonen zu überwachen.

Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit für die Herausgabe allgemeiner Leitlinien nicht als ein Mechanismus verstanden werden kann, mit dem der EDSA die Aufsicht darüber ausüben kann, wie Datenschutzbehörden mit Ihrem individuellen Fall umgehen. 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass gegen die DSGVO verstoßen wurde, und Sie mit der Antwort der Datenschutzbehörde nicht zufrieden sind, besteht die verbleibende Lösung darin, dass Sie ein Gerichtsverfahren einleiten.

Version: 23/06/2025

Im Rahmen der Datenschutzbestimmungen können Sie eine Beschwerde bei Ihrer Datenschutzbehörde (DSB) einreichen (eine Liste davon finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/board/members_de). Die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften obliegt den Datenschutzbehörden. Sie können sich beispielsweise an die Datenschutzbehörde wenden, in der Sie leben oder arbeiten oder in der der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat.

Eine weitere Alternative besteht darin, sich an die nationalen Gerichte zu wenden, in denen Sie leben oder in denen der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter niedergelassen ist. 

Wenn die DSGVO in Ihrer Situation gilt, Sie aber nicht in Europa ansässig sind, können Sie sich immer noch bei einer Datenschutzbehörde in Europa beschweren und / oder vor Gericht gehen.

Der EDSA ist weder für die Bearbeitung spezifischer individueller Anfragen oder Beschwerden noch für die Erbringung individueller Beratungsdienste zuständig. Der EDSA ist keine supranationale Stelle, die Beschwerden untersuchen kann.

Wenn Sie sich darüber beschweren möchten, wie ein Organ, eine Agentur oder eine Einrichtung der EU Ihre personenbezogenen Daten verwendet, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen (Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/board/members_de).

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Nachricht nicht an die nationalen Datenschutzbehörden oder den EDSB weiterleiten. Daher sollten Sie sie direkt kontaktieren.

Version: 23/06/2025

Der EDSA bietet Bürgern oder privaten/öffentlichen Organisationen keine maßgeschneiderte Rechtsberatung zur Anwendung des Datenschutzrechts in bestimmten Fällen. 

Die Hauptaufgabe des EDSA besteht darin, allgemeine Leitlinien und Stellungnahmen abzugeben. Alle angenommenen Leitlinien und Stellungnahmen können hier eingesehen werden: Leitlinien, Empfehlungen, bewährte Verfahren und Stellungnahmen. Wir empfehlen auch, den Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen zu lesen. Dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, wichtige Datenschutzkonzepte, die Rechte von Personen gemäß der DSGVO, Compliance-Anforderungen, Sicherheitsmaßnahmen und den Umgang mit Datenschutzverletzungen zu verstehen.

Weitere Informationen zur Rolle des EDSA und zur Anwendung der DSGVO finden Sie auch hier: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/faq-frequently-asked-questions_de

Wir laden Sie auch ein, die Websites der Datenschutzbehörde in Ihrem Land zu konsultieren. Die Links zu den Websites unserer Mitglieder finden Sie hier: https://edpb.europa.eu/about-edpb/board/members_de)

Version: 23/06/2025

Wir nehmen Ihren Vorschlag an den EDSA zur Kenntnis, diese Angelegenheit für künftige Leitlinien zu prüfen. Sie können die Themen, die derzeit im Arbeitsprogramm des EDSA enthalten sind, auf unserer Website einsehen: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/what-we-do/strategy-work-programm_de.

Version: 23/06/2025

Kontaktieren Sie uns - Empfangsbestätigung

Sehr geehrter Kontakt

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Antwort auf die überwiegende Mehrheit der an uns gerichteten Anfragen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/more-about-edpb/contact-us/faq_de. Wir werden nur dann weiter antworten, wenn Ihre Anfrage nicht bereits auf dieser Seite adressiert ist. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat des EDSA/EDSA nicht auf missbräuchliche Mitteilungen reagieren wird.

Bitte beachten Sie, dass der EDSA die verschiedenen Datenschutzbehörden in der EU und den Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenbringt. Aufgabe des EDSA ist es, die einheitliche Anwendung des EU-Datenschutzrahmens sicherzustellen.

Der EDSA ist insbesondere dafür zuständig,

  • Bereitstellung allgemeiner Leitlinien (einschließlich Leitlinien, Stellungnahmen, Empfehlungen und bewährter Verfahren) zum Datenschutzrecht;
  • die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten zu beraten, auch in Bezug auf neue Gesetzesvorschläge in der Europäischen Union;
  • Annahme kohärenter Beschlüsse und Stellungnahmen in Datenschutzfällen, an denen mehrere EU-Länder beteiligt sind.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/what-we-do/tasks-and-duties_de

Mit freundlichen Grüßen,
Sekretariat des EDSA

 

Diese Seite wurde maschinell aus dem Englischen übersetzt. Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung.

 

Fassung: 28/05/2025

Kontaktieren Sie uns - Bestätigung

Sehr geehrter Kontakt

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das von Ihnen ausgefüllte Web-Kontaktformular ist einem bestimmten Thema gewidmet.

Wenn sich Ihre Nachricht (auch) auf andere Themen bezieht, verweisen wir Sie auf unsere Seite „Am häufigsten gestellte Fragen“: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/more-about-edpb/contact-us/faq_de

Auf dieser Seite finden Sie die Antwort auf die überwiegende Mehrheit der an uns gesendeten Anfragen. Wir werden nur dann weiter antworten, wenn Ihre Anfrage nicht bereits auf dieser Seite adressiert ist. Bitte beachten Sie, dass das Sekretariat des EDSA/EDSA nicht auf missbräuchliche Mitteilungen reagieren wird.

Bitte beachten Sie, dass der EDSA die verschiedenen Datenschutzbehörden in der EU und den Europäischen Datenschutzbeauftragten zusammenbringt. Aufgabe des EDSA ist es, die einheitliche Anwendung des EU-Datenschutzrahmens sicherzustellen.

Der EDSA ist insbesondere dafür zuständig,

  • Bereitstellung allgemeiner Leitlinien (einschließlich Leitlinien, Stellungnahmen, Empfehlungen und bewährter Verfahren) zum Datenschutzrecht;
  • die Europäische Kommission in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten zu beraten, auch in Bezug auf neue Gesetzesvorschläge in der Europäischen Union;
  • Annahme kohärenter Beschlüsse und Stellungnahmen in Datenschutzfällen, an denen mehrere EU-Länder beteiligt sind.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter: https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/what-we-do/tasks-and-duties_de

Mit freundlichen Grüßen,
Sekretariat des EDSA

Diese Seite wurde maschinell aus dem Englischen übersetzt. Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung.

 

Fassung: 28/05/2025