
Brüssel, 12. September - Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat auf seiner Plenarsitzung im September Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Dienste und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Dies sind die ersten Leitlinien des EDSA zum Zusammenspiel zwischen der DSGVO und den kürzlich verabschiedeten digitalen Gesetzen der EU.
Das Gesetz über digitale Dienstezielt darauf ab, die Vorschriften der DSGVO zu ergänzen, um ein Höchstmaß an Grundrechtsschutz im digitalen Raum zu gewährleisten. Ihr Hauptziel besteht darin, ein sichereres Online-Umfeld zu schaffen, in dem die Grundrechte aller Nutzer, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, geschützt werden. Sie gilt für Online-Vermittlungsdienste wie Suchmaschinen und Plattformen.
Mehrere Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste sehen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Vermittlungsdiensten vor. Die Leitlinien des EDSA tragen zur einheitlichen Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste und der DSGVO bei, soweit einige Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Vermittlungsdiensten betreffen und Verweise auf Konzepte und Definitionen der DSGVO enthalten.
Zwar obliegt es den zuständigen Behörden im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste - mit Unterstützung des Europäischen Gremiums für digitale Dienste und der EU-Gerichte -, das Gesetz über digitale Dienste auszulegen, doch gibt es eine Reihe von Bestimmungen, die sich auf die DSGVO beziehen.
Dazu gehören:
- Hinweis- und Aktionssysteme, die Einzelpersonen oder Einrichtungen dabei helfen, illegale Inhalte zu melden
- Empfehlungssysteme, die von Online-Plattformen verwendet werden, um den Nutzern der Plattform automatisch bestimmte Inhalte mit einer bestimmten relativen Reihenfolge oder Bekanntheit zu präsentieren
- die Bestimmungen zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen und zum Verbot, dass ihnen profilbasierte Werbung unter Verwendung ihrer Daten präsentiert wird
- Transparenz der Werbung durch Online-Plattformen
- Verbot von Profiling-basierter Werbung unter Verwendung besonderer Datenkategorien
Die Leitlinien des EDSA helfen zu verstehen, wie die DSGVO im Zusammenhang mit den Verpflichtungen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste angewendet werden sollte.
Der EDSA bietet auch praktische Leitlinien für die regulierungsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Behörden, um die Durchsetzung zu koordinieren, was den Anbietern von Vermittlungsdiensten mehr Rechtssicherheitbieten und letztlich die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen schützen wird.
Die Leitlinien werden Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein und den Interessenträgern Gelegenheit zur Stellungnahme und Rückmeldung geben.
Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, erklärte: „Durch die Klärung des Zusammenspiels zwischen dem Gesetz über digitale Dienste und der DSGVO stellen diese Leitlinien einen wichtigen Schritt hin zu einem kohärenten und wirksamen digitalen Regelwerk der EU dar und werden dazu beitragen, die Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen zu wahren.
Ich hoffe, dass die Interessenträger, einschließlich der im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zuständigen Behörden, die Gelegenheit nutzen werden, einen Beitrag zur öffentlichen Konsultation zu leisten.“
Weitere Arbeiten in der Pipeline
Im Anschluss an diese ersten Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen der DSGVO und dem Gesetz über digitale Dienste sind weitere Arbeiten mit anderen Regulierungsbehörden im Gange, um die neue regulierungsübergreifende Landschaft zu klären und kohärente und kohärente Garantien für den Schutz personenbezogener Daten aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang arbeitet der EDSA mit der Europäischen Kommission an gemeinsamen Leitlinien für das Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) und der DSGVO sowie an gemeinsamen Leitlinien für das Zusammenspiel zwischen dem KI-Gesetz und den EU-Datenschutzgesetzen.
Die hier veröffentlichte Pressemitteilung wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt. Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Bitte beachten Sie den offiziellen Text in seiner englischen Fassung, falls Zweifel bestehen.