Brüssel, 5. November - Auf seiner letzten Plenartagung verabschiedete der EDSA eine Stellungnahme zum Entwurf eines Beschlusses der Europäischen Kommission über ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten in Brasilien.* Nach seiner Annahme wird der Beschluss sicherstellen, dass personenbezogene Daten frei von Europa nach Brasilien fließen können und dass Einzelpersonen die Kontrolle über ihre Daten behalten können.
In seiner von der Kommission angeforderten Stellungnahme bewertet der EDSA, ob der brasilianische Datenschutzrahmen und die Vorschriften über den Zugang der Regierung zu aus Europa übermittelten personenbezogenen Daten Garantien bieten, die denen der EU-Rechtsvorschriften im Wesentlichen gleichwertig sind. Der Ausschuss nimmt die enge Angleichung an die EU-Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union positiv zur Kenntnis. Der EDSA prüft auch, ob die im Rechtsrahmen Brasiliens vorgesehenen Garantien vorhanden und wirksam sind.
„DerEDSA begrüßt die Angleichung zwischen Brasilien und den europäischen Datenschutzrahmen. Dies ist ein entscheidender Moment, der die Rechtssicherheit für Organisationen und zuständige Behörden, die personenbezogene Daten aus Europa nach Brasilien übermitteln, stärken wird.
Wir fordern die Europäische Kommission auf, sich mit einigen verbleibenden Punkten zu befassen, um den wirksamen Schutz der Grundrechte des Einzelnen zu gewährleisten.“
EDSA-Vorsitzender, Anu Talus
Der EDSA ersucht die Kommission ferner, weitere Klarstellungen vorzunehmen und bestimmte Bereiche im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), den Transparenzbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Geschäfts- und Industriegeheimnis und den Vorschriften für die Weiterübermittlung zu überwachen.
In der Regel gilt das brasilianische Datenschutzgesetz nicht für Daten, die von brasilianischen Behörden ausschließlich zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung, der staatlichen Sicherheit oder der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten verarbeitet werden.
Gleichzeitig stellt der EDSA positiv fest, dass das brasilianische Datenschutzrecht teilweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gilt, wie es der brasilianische Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung ausgelegt hat.
Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die Anwendbarkeit des brasilianischen Datenschutzrechts sowie die Untersuchungs- und Korrekturbefugnisse der brasilianischen Datenschutzbehörde in Bezug auf die Strafverfolgungsbehörden weiter zu präzisieren. Schließlich fordert der Ausschuss die Kommission auf, die Grundzüge des brasilianischen Konzepts der nationalen Sicherheit weiter zu präzisieren.
Hinweis für Redakteure:
* Ein Angemessenheitsbeschluss ist ein Schlüsselmechanismus in der EU-Datenschutzgesetzgebung, der es der Europäischen Kommission ermöglicht festzustellen, ob ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Die Europäische Kommission ist befugt, auf der Grundlage von Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 zu bestimmen, ob ein Land außerhalb der EU ein angemessenes Datenschutzniveau bietet.
Der Erlass eines Angemessenheitsbeschlusses umfasst Folgendes: 1) Vorschlag der Europäischen Kommission; 2) eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses; 3) Zustimmung von Vertretern der EU-Länder; 4) Annahme des Beschlusses durch die Europäische Kommission.
Die hier veröffentlichte Pressemitteilung wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt. Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Bitte beachten Sie den offiziellen Text in seiner englischen Fassung, falls Zweifel bestehen.