EDSA harmonisiert Bußgeldmethodik und verabschiedet endgültige DSA-DSGVO-Leitlinien

  • EDPB News

Brüssel, 21. September – Auf seiner letzten Plenartagung hat der EDSA Leitlinien zur Anwendung der Befugnis zur Verhängung von Geldbußen im Zusammenhang mit anderen Korrekturbefugnissen im Rahmen der DSGVO und die endgültige Fassung seiner Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Dienste und der DSGVO angenommen.

Die neuen Leitlinien des EDSA sind ein wichtiger Schritt bei der weiteren Angleichung der Art und Weise, wie die Datenschutzbehörden entscheiden, ob eine Geldbuße allein oder zusammen mit anderen Korrekturmaßnahmen verhängt werden sollte.

Mit der DSGVO wurden die Korrekturbefugnisse der Datenschutzbehörden erheblich erweitert, wobei Geldbußen ein wichtiges Instrument für eine wirksame Durchsetzung darstellen. In den Leitlinien wird unser Engagement bekräftigt, für mehr Klarheit zu sorgen und die einheitliche Anwendung der DSGVO in ganz Europa sicherzustellen.

Stellvertretende Vorsitzende des EDSA, Jelena Virant Burnik

Die Datenschutzbehörden sollten bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße eine fünfstufige Methode anwenden:

  1. Die Datenschutzbehörde prüft, ob der Verstoß zu einer Geldbuße führen kann, indem sie entweder direkt in der DSGVO oder im nationalen Recht Unterstützung findet.
  2. die Datenschutzbehörde bestimmt, ob gegen die von der Untersuchung betroffene Partei wegen der fraglichen Zuwiderhandlung eine Geldbuße verhängt werden kann. Ob der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter haftet, hängt davon ab, wer an die verletzte Bestimmung gebunden ist.
  3. die Datenschutzbehörde prüft, ob die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, da eine schuldhafte Zuwiderhandlung Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße ist.
  4. die Datenschutzbehörde bewertet mögliche erschwerende und mildernde Faktoren. Wenn der Verstoß geringfügig ist, gibt es in der Regel keine Geldstrafe und stattdessen kann ein Verweis ausgestellt werden; wenn es sich nicht um eine geringfügige Maßnahme handelt, besteht eine starke Vermutung, dass eine Geldbuße verhängt werden sollte.
  5. die Datenschutzbehörde prüft, ob die Verhängung einer Geldbuße wirksam, verhältnismäßig und abschreckend wäre. Dabei kann die Datenschutzbehörde prüfen, ob im konkreten Fall ein Grund besteht, vom Standardansatz abzuweichen.

Die Leitlinien geben auch einen Überblick über die Korrekturbefugnisse, die in den Zuständigkeitsbereich der nationalen Datenschutzbehörden fallen, und erläutern ihren Zweck, ihren Anwendungsbereich und ihre Beziehung zueinander. Zu den Korrekturmaßnahmen gehören Warnungen, Verweise, Anordnungen, Beschränkungen (einschließlich Verbote) und der Entzug der Zertifizierung.

Der Ausschuss liefert auch 14 praktische Beispiele, die veranschaulichen, wie die Datenschutzbehörden die Besonderheiten eines Falls bewerten und entscheiden können, welche Korrekturmaßnahmen gegebenenfalls verhängt werden sollten.

Die Leitlinien werden bis zum 13. November 2026 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein und den Interessenträgern Gelegenheit zur Stellungnahme und Rückmeldung geben.

Leitlinien zum Gesetz über digitale Dienste und zur DSGVO nach öffentlicher Konsultation fertiggestellt

Nach einer öffentlichen Konsultation nahm der EDSA die endgültige Fassung seiner Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Dienste und der DSGVO an. Die Leitlinien unterstützen die einheitliche Anwendung beider Rechtsakte, insbesondere wenn die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Anbieter von Vermittlungsdiensten betreffen, und verweisen auf die in der DSGVO festgelegten Konzepte und Definitionen.

Hinweis für Redakteure:

* Diese Leitlinien ersetzen die Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe für die Anwendung und Festsetzung von Geldbußen im Sinne der Verordnung 2016/679 und ergänzen die zuvor angenommenen Leitlinien für die Berechnung von Geldbußen im Rahmen der DSGVO, die sich eher auf die Methode zur Berechnung der Höhe einer Geldbuße konzentrieren.

Dies ist eine öffentliche Konsultation zur automatisierten Übersetzung und kann Fehler enthalten. Es ersetzt nicht die offizielle englische Version.

Relevant topics
Grenzüberschreitende Kooperation
Durchsetzung der DSGVO
Geldbußen

Latest news

  • National News

Italian DPA fines Wind Tre EUR 16 700 000 for unlawful telemarketing and data protection infringements

  • National News

Italian DPA fines IQVIA EUR 7 000 000 for unlawful processing of patients’ health data

  • National News

Italian DPA fines security company EUR 39 000 for violations concerning employees’ data