Durchsetzung der DSGVO
Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind für die Überwachung der Einhaltung der DSGVO verantwortlich: Ihre Durchsetzungsmaßnahmen zielen darauf ab, von Verstößen abzuschrecken und den Schutz personenbezogener Daten der betroffenen Personen zu gewährleisten. Sie verfügen über weitreichende Ermittlungsbefugnisse (z. B. Audits oder Inspektionen) und Korrekturbefugnisse (z. B. Anordnungen und Verwaltungsstrafen) und können von sich aus oder aufgrund von Beschwerden tätig werden. In Fällen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die in mehreren europäischen Ländern stattfinden, kooperieren die Datenschutzbehörden über den Mechanismus der Zusammenarbeit. Der EDSA bringt alle Datenschutzbehörden zusammen und wirkt durch verschiedene Initiativen auf eine reibungslose und wirksame Durchsetzung der DSGVO hin.