Angemessenheitsbeschluss

Ein Angemessenheitsbeschluss ist ein verbindlicher Mechanismus im EU-Datenschutzrecht, der es der Europäischen Kommission ermöglicht festzustellen, ob ein Drittland oder eine internationale Organisation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Ein solcher Beschluss hat zur Folge, dass unter den Beschluss fallende personenbezogene Daten frei aus der EU in diesen Nicht-EU-Staat oder diese internationale Organisation übermittelt werden können.

Der EDSA gibt Stellungnahmen zu Entwürfen von Angemessenheitsbeschlüssen ab und bewertet dabei, ob die Datenschutzstandards erfüllt sind. Diese Stellungnahmen liefern der Europäischen Kommission, die letztlich den Angemessenheitsbeschluss erlässt, wertvolle Anhaltspunkte.

Orientierungshilfe

EU-US Data Privacy Framework FAQ for European individuals

Sonstige Orientierungshilfe
#Adequacy decision
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EU-US Data Privacy Framework FAQ for European individuals

EU-US Data Privacy Framework FAQ for European businesses

Sonstige Orientierungshilfe
#Angemessenheitsbeschluss
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EU-US Data Privacy Framework FAQ for European businesses

Politische Arbeit

Stellungnahme 07/2025 zum Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus der Europäischen Patentorganisation

Angemessenheit
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Stellungnahme 07/2025 zum Entwurf eines Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 über die Angemessenheit des Datenschutzniveaus der Europäischen Patentorganisation

Opinion 5/2023 on the European Commission Draft Implementing Decision on the adequate protection of personal data under the EU-US Data Privacy Framework

Angemessenheit
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Opinion 5/2023 on the European Commission Draft Implementing Decision on the adequate protection of personal data under the EU-US Data Privacy Framework