Strafverfolgung
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Die Strafverfolgungsbehörden in der EU müssen das Unionsrecht achten und durchsetzen, indem sie die Einhaltung der Vorschriften überwachen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist es häufig erforderlich, dass sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Aufgrund des sensiblen Charakters der von den Polizei- und Justizbehörden ausgeübten Tätigkeiten sind Garantien unerlässlich, um Verletzungen und die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten zu verhindern.
Um dies zu unterstützen, gibt der EDSA Leitlinien heraus, mit denen sichergestellt wird, dass bei einer solchen Datenverarbeitung die Grundrechte und das EU-Datenschutzrecht, insbesondere die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, eingehalten werden.