Polizei und Justiz
In den Bereichen Strafverfolgung und Justiz sind personenbezogene Daten häufig sensibel und erfordern einen besonderen Schutz. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt sicher, dass bei der Datenverarbeitung durch Polizei- und Justizbehörden die Grundrechte geachtet und die EU-Vorschriften, einschließlich der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, eingehalten werden. Dazu gehören Leitlinien zum Zugang, zum Datenaustausch und zu Schutzmaßnahmen für Personen, die an Strafverfahren beteiligt sind.