EDSA: Anwendung der DSGVO erfolgreich, zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen jedoch hinreichende Ressourcen erforderlich

15 December 2023

Brüssel, 15. Dezember – In seiner letzten Plenarsitzung hat der EDSA seinen Beitragzum Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der DSGVO angenommen. Der EDSA ist der Ansicht, dass die Anwendung der DSGVO in den ersten fünfeinhalb Jahren erfolgreich verlaufen ist. Auch wenn eine Reihe wichtiger Herausforderungen vor uns liegen, hält es der EDSA für verfrüht, die DSGVO zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu überarbeiten, und ersucht die beiden gesetzgebenden Organe, die neue Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die grenzüberschreitende Durchsetzung der DSGVO rasch anzunehmen. Darüber hinaus betont der EDSA, dass die Datenschutzbehörden und der EDSA ausreichende Ressourcen benötigen, um ihre Aufgaben weiterhin erfüllen zu können.

Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, erklärte:Mit der DSGVO wurden die Datenschutzgrundsätze in der gesamten EU gestärkt, modernisiert und harmonisiert. Die EDSA-Leitlinien spielten eine Schlüsselrolle bei der Aufklärung von Einzelpersonen und Unternehmen über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der DSGVO. Wir werden die Umsetzung der DSGVO, insbesondere durch KMU, weiterhin unterstützen und auch ganz allgemein das Bewusstsein für die DSGVO weiter schärfen. Darüber hinaus haben die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden und die Durchsetzung der DSGVO an Schwung gewonnen. Der EDSA setzt sich mehr denn je für eine wirksame und konsequente Durchsetzung der DSGVO ein."

Der EDSAhat seine Position als die EU-Einrichtung gefestigt, die für die kohärente Anwendung der DSGVO zuständig ist, wobei er das gesamte ihm zur Verfügung stehende Instrumentarium nutzt. Er hat eine umfassende Sammlung von Leitfäden erstellt, um Regeltreue durch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sowie die einheitliche Durchsetzung durch die Datenschutzbehörden zu fördern. Darüber hinaus hat er einen Rahmen für die praktische Anwendung von Compliance-Instrumenten wie Verhaltenskodizes und Zertifizierungsverfahren geschaffen. Dieser ermöglichte ihre wirksame und einheitliche Anwendung innerhalb der gesamten EU. Außerdem hat der EDSA seine einzigartige Rolle bei der Beilegung von Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Fällen kompetent wahrgenommen und damit die einheitliche Anwendung der DSGVO sichergestellt.

In Bezug auf die Durchsetzung ist der EDSA der Überzeugung, dass eine wirksame und effiziente Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden zu einer gemeinsamen Datenschutzkultur führt. Die bestehenden Instrumente der DSGVO haben das Potenzial, dieses Ziel zu erreichen, sofern sie in hinreichend harmonisierter Weise eingesetzt werden.

Der EDSA und die Datenschutzbehörden werden ihre Bemühungen fortsetzen, um die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung weiter zu verbessern und innerhalb des derzeitigen Rechtsrahmens effizientere und einheitlichere Ergebnisse zu erzielen.

Angesichts der Bedeutung einer Straffung der nationalen Verfahrensregeln legte der EDSA der Europäischen Kommission im Oktober 2022 eine „Wunschliste“ mit Verfahrensaspekten vor, die auf EU-Ebene harmonisiert werden könnten. Die gemeinsame Stellungnahme des EDSA und des EDSB vom 19. September 2023 zu dem Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO begrüßte, dass der Vorschlag darauf abzielt, die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zu fördern, und beabsichtigt, viele der in der „EDSA-Wunschliste“ enthaltenen Vorschläge in die Tat umzusetzen. Außerdem sprach die Stellungnahme eine Reihe von Empfehlungen aus, um die größtmögliche Effizienz dieser künftigen Verordnung zu gewährleisten.

Darüber hinaus fordert der EDSA die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass alle Datenschutzbehörden über die notwendigen Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können, denn es stehen erhebliche Herausforderungen an. Zuallererst bringt die sich ständig weiterentwickelnde technologische Landschaft jeden Tag neue Herausforderungen für den Datenschutz mit sich. Außerdem werden neue Rechtsakte erwogen oder wurden bereits eingeführt, die zusätzliche Vorgaben enthalten, um einen sichereren digitalen Raum und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in der digitalen Wirtschaft zu schaffen, wie das Gesetz über digitale Märkte, das Gesetz über digitale Dienste, der Daten-Governance-Rechtsakt oder der Vorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz. Mit diesen neuen Rechtsakten werden den Datenschutzbehörden oder dem EDSA möglicherweise zusätzliche Aufgaben im Hinblick auf die Durchsetzung und Überwachung übertragen. Es besteht jedoch eine Diskrepanz zwischen dieser zunehmenden Arbeitsfülle und den verfügbaren Ressourcen. Darüber hinaus nehmen der EDSA und die Datenschutzbehörden ihre Aufgaben im Rahmen der DSGVO weiterhin mit gesteigerter Intensität wahr. Außerdem hat die verstärkte Zusammenarbeit der Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Vorschriften, die wiederum zu einer stärkeren Einbindung des EDSA führt, erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitspensum gehabt. Der Erfolg bei der Erfüllung dieser Aufgaben hängt weitgehend von den Ressourcen ab, die den Datenschutzbehörden und dem EDSA, auch über sein Sekretariat, zur Verfügung stehen. Daher muss unbedingt sichergestellt werden, dass das Sekretariat des EDSA mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet wird, da es bei der Vorbereitung und Ausführung vieler der dem EDSA übertragenen Aufgaben eine Schlüsselrolle spielt.

In Bezug auf internationale Übermittlungen betont der EDSA, wie wichtig es ist, die Entwicklung von Angemessenheitsbeschlüssen mit Drittländern und internationalen Organisationen fortzusetzen, und erwartet von der Kommission, dass sie ihre Überprüfung der gemäß der Richtlinie 95/46/EG erlassenen Angemessenheitsbeschlüsse abschließt.

Darüber hinaus fordert der EDSA die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit weiter auszubauen, und betont die Bedeutung einer wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Durchsetzung.