Verbindliche interne Datenschutzvorschriften:
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften sind ein Instrument, das von einem Konzern oder einer Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, genutzt werden kann, um angemessene Garantien für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer zu gewährleisten.
Dieses Register bietet einen Überblick über die genehmigten verbindlichen internen Datenschutzvorschriften. Bei internen Datenschutzvorschriften, die nach Inkrafttreten der DSGVO (25. Mai 2018) genehmigt wurden, werden Links zur Stellungnahme des EDSA und zur nationalen Entscheidung der Datenschutzbehörde bereitgestellt.
Dieser Überblick dient nur zur Information. Die Unternehmen sind verpflichtet, die zuständigen Datenschutzbehörden über Änderungen der internen Datenschutzvorschriften zu unterrichten. Die Übersicht wird auf der Grundlage der Informationen aktualisiert, die die Unternehmen den zuständigen Datenschutzbehörden übermitteln.
Für die Kategorien betroffener Personen gilt im Falle von internen Datenschutzvorschriften für Auftragsverarbeiter, dass sich die Datenkategorien auf Daten beziehen, die im Auftrag der außerhalb der Gruppe stehenden Verantwortlichen verarbeitet werden. Unternehmen, die sich bei Datenübermittlungen auf interne Datenschutzvorschriften stützen, sind verpflichtet, den betroffenen Personen einen einfachen Zugang zu diesen Vorschriften zu gewähren. Für weitere Informationen über die internen Datenschutzvorschriften wenden Sie sich bitte an das betreffende Unternehmen.