Verhaltensregeln
Die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln hilft Organisationen dabei, einen strukturierten Ansatz für die Einhaltung der DSGVO einzuführen.
Dieses Register bietet einen Überblick über:
- genehmigte Verhaltensregeln mit grenzüberschreitendem Anwendungsbereich, einschließlich ihrer Änderungen und Erweiterungen (Artikel 40 Absatz 11 DSGVO), die im Anschluss an eine Stellungnahme des EDSA (Artikel 40 Absatz 5 und Artikel 40 Absatz 7 DSGVO) angenommen wurden
- festgelegte Anforderungen an die Akkreditierung der Stellen zur Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln (Art. 41 Abs. 3 DSGVO)
- genehmigte Verhaltensregeln mit nationalem Anwendungsbereich, einschließlich ihrer Änderungen und Erweiterungen (Art. 40 Abs. 11 DSGVO), angenommen im Anschluss an eine Stellungnahme des EDSA (Art. 40 Abs. 6 DSGVO).