Brüssel, 19. Juli – Der EDSA hat in seiner jüngsten Plenarsitzung einen informatorischen Hinweis für Personen und Stellen, die Daten in die USA übermitteln, angenommen. In dem Hinweis wird prägnant und objektiv über die Auswirkungen des Angemessenheitsbeschlusses auf Datenübermittlungen an die USA, die mit dem Datenschutzrahmen EU-USA bereitgestellten Rechtsbehelfsverfahren und das neue Rechtsbehelfsverfahren im Bereich der nationalen Sicherheit informiert.
Die Vorsitzende des EDSA Anu Talus erklärte: „Mit der Annahme des Datenschutzrahmens EU-USA im Anschluss an die Stellungnahme des EDSA vom Februar 2023 hat die Europäische Kommission eine wichtige Entscheidung getroffen, in deren Folge personenbezogene Daten nun ohne weitere Bedingungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum an die Vereinigten Staaten übermittelt werden können. Es ist unerlässlich, dass die Menschen ihre Rechte und die Organisationen ihre Pflichten kennen – diese erläutert der EDSA in dem informatorischen Hinweis. Der EDSA wird auf die ordnungsgemäße Umsetzung dieses neuen Instruments weiterhin genau achten, und wir werden nächstes Jahr gerne zur ersten Überprüfung des Datenschutzrahmens beitragen.“
In dem informatorischen Hinweis wird klargestellt, dass für die Übermittlung von Daten auf der Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Für Übermittlungen an die USA, die nicht auf der Liste des Datenschutzrahmens aufgeführt sind, sind geeignete Garantien, etwa Standarddatenschutzklauseln oder verbindliche interne Datenschutzvorschriften, vorzusehen. In diesem Zusammenhang betont der EDSA, dass alle von der US-Regierung im Bereich der nationalen Sicherheit eingeführten Garantien (einschließlich des Rechtsbehelfsverfahrens) für sämtliche Daten gelten, die in die USA übermittelt werden, ungeachtet des verwendeten Übermittlungsinstruments.
Darüber hinaus wird in dem informatorischen Hinweis erläutert, dass Personen aus der EU im Bereich der nationalen Sicherheit bei ihrer nationalen Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen können, um das neue Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch zu nehmen, unabhängig davon, mit welchem Instrument die personenbezogenen Daten an die USA übermittelt wurden.
Des Weiteren präsentierten Vertreter der Europäischen Kommission in der Plenarsitzung den Datenschutzrahmen und die im Anschluss an die Stellungnahme des EDSA vorgenommenen Änderungen.
Anschließend nahm der EDSA eine Erklärung zur ersten Überprüfung des Angemessenheitsbeschlusses für Japan an. Der Schwerpunkt der Erklärung liegt auf einer Bewertung der kommerziellen Aspekte des Angemessenheitsbeschlusses für Japan, da es seit dem Erlass des Angemessenheitsbeschlusses in diesem Bereich eine Reihe von gesetzlichen Änderungen in Japan gab, die zu einer weiteren Annäherung an die DSGVO geführt haben. So wurden etwa das Recht auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung von Daten ausgedehnt, die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen an die japanische Datenschutzbehörde und die betroffenen Personen verschärft und der Anwendungsbereich des japanischen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Informationen (Act on the Protection of Personal Information, APPI) erweitert, so dass personenbezogene Daten, die innerhalb von sechs Monaten zu löschen sind, davon nun nicht mehr ausgeschlossen sind.
Allerdings bedarf es nach Auffassung des EDSA in einigen Bereichen einer genaueren Beobachtung durch die Europäische Kommission, insbesondere in Bezug auf die neue Kategorie der „pseudonymisierten“ personenbezogenen Informationen im japanischen Recht und die Anwendung der Regelungen zur Einwilligung in Situationen, in denen ein Machtgefälle besteht. Der EDSA begrüßt daher die Zusage der Europäischen Kommission, diese Themen genau zu beobachten.
Insgesamt stimmt der EDSA der Bewertung der Überprüfung durch die Europäische Kommission zu und begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Überprüfungen künftig im Vierjahresrhythmus vorzunehmen.
Hinweis für Redakteure
Alle auf den Plenartagungen des EDSA angenommenen Dokumente werden den notwendigen rechtlichen, sprachlichen und formatierungstechnischen Kontrollen unterzogen und anschließend auf der Website des EDSA veröffentlicht.
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