EDSA und EDSB nehmen gemeinsame Stellungnahme zur Verlängerung der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU an

16 March 2022

Brüssel, 16. März - Der EDSA und der EDSB haben eine gemeinsame Stellungnahme zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission angenommen, die  geltenden Verordnungen über das digitale COVID-Zertifikat der EU um 12 Monate zu verlängern, einzelne Regelungen zu ergänzen, beispielsweise zur Ausweitung der Arten von COVID-Tests, die bei Reisen innerhalb der EU akzeptiert werden, und klarzustellen, dass auf den Impfbescheinigungen die Zahl der dem Inhaber verabreichten Dosen angegeben sein muss, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie verabreicht wurden.

Der EDSA und der EDSB stellen fest, dass der Vorschlag keine wesentliche Änderung der sich auf die Verarbeitung personenbezogenen Daten beziehenden Bestimmungen der Verordnung bewirkt. In Übereinstimmung mit der vorherigen gemeinsamen Stellungnahme zu den sich auf das ursprüngliche COVID-Zertifikat beziehenden Verordnungen erinnern der EDSA und der EDSB daran, dass die Einhaltung der Datenschutzvorschriften kein Hindernis für die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie darstellt. Da unvorhersehbar ist, ob und für wie lange sich die Pandemie möglicherweise verlängern wird, können der EDSA und der EDSB die Notwendigkeit nachvollziehen, die Geltungsdauer der Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU zu verlängern.

Da der Vorschlag jedoch darauf abzielt, die Dauer einer Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu verlängern, sollten die einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die bestehenden zusätzlichen Maßnahmen regelmäßig bewertet werden, um die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Wirksamkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten.

Der EDSA und der EDSB bedauern, dass die Kommission keine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt hat. Außerdem sieht die geltende Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU vor, dass die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich einen Bericht über die Auswirkungen der Verordnung auf die Erleichterung der Freizügigkeit, die Wahrnehmung der Grundrechte und die Diskriminierungsfreiheit vorlegt. Nach der festen Überzeugung des EDSA und des EDSB sollte dieser Bericht von der Kommission dem aktuellen Verordnungsvorschlag beigefügt werden.

Dazu sagte die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek: „Diese Vorschläge sind besonders wichtig, weil sie erhebliche Auswirkungen auf den Schutz der Rechte und Freiheiten des Einzelnen haben. Jegliche zur Eindämmung von COVID-19 eingeführten Beschränkungen des freien Personenverkehrs in der EU einschließlich der Pflicht zur Vorlage digitaler COVID-Zertifikate der EU sollten aufgehoben werden, sobald es die epidemiologische Situation erlaubt.“

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Wojciech Wiewiórowski fügte hinzu: „Wir müssen kontinuierlich bewerten, welche Maßnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie weiterhin wirksam, erforderlich und angemessen sind. Die Datenschutzgrundsätze sollten unter Berücksichtigung der Entwicklung der epidemiologischen Situation und der Auswirkungen auf die Grundrechte kontinuierlich angewandt und integriert werden.“

Die Änderung bestimmter Datenfelder – beispielsweise die Klarstellung, dass auf Impfbescheinigungen die Zahl der dem Inhaber verabreichten Dosen angegeben sein muss, oder der Vorschlag, dass künftig auch Teilnehmern an klinischen Versuchen zur Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen eine COVID-19-Impfbescheinigung ausgestellt werden kann – scheint auf das absolut Notwendige beschränkt zu sein und wirft aus Sicht des Datenschutzes keine besonderen Bedenken auf. Der EDSA und der EDSB erinnern gleichwohl an ihren bereits zum Ausdruck gebrachten Standpunkt, dass bei jeder Änderung der Datenfelder eine Neubewertung der Risiken für die Grundrechte erforderlich werden könnte und dass nur detailliertere Datenfelder, die unter die bereits definierten Datenkategorien fallen, durch die Annahme von delegierten Rechtsakten hinzugefügt werden sollten. Der EDSA und der EDSB werden die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und insbesondere die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem Ende der Pandemie weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen.