Fordern Sie den EDSA auf, eine Organisation zu untersuchen und Maßnahmen gegen sie zu ergreifen, die Ihrer Ansicht nach gegen EU-Rechtsvorschriften verstößt, auch durch spezifische Technologien wie KI, soziale Medien oder Nachrichtendienste?
Im Rahmen der Datenschutzbestimmungen können Sie eine Beschwerde bei Ihrer Datenschutzbehörde (DSB) einreichen (eine Liste davon finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/our-members). Die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften obliegt den Datenschutzbehörden. Sie können sich beispielsweise an die Datenschutzbehörde wenden, in der Sie leben oder arbeiten oder in der der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat.
Eine weitere Alternative besteht darin, sich an die nationalen Gerichte zu wenden, in denen Sie leben oder in denen der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter niedergelassen ist.
Wenn die DSGVO in Ihrer Situation gilt, Sie aber nicht in Europa ansässig sind, können Sie sich immer noch bei einer Datenschutzbehörde in Europa beschweren und / oder vor Gericht gehen.
Der EDSA ist weder für die Bearbeitung spezifischer individueller Anfragen oder Beschwerden noch für die Erbringung individueller Beratungsdienste zuständig. Der EDSA ist keine supranationale Stelle, die Beschwerden untersuchen kann.
Wenn Sie sich darüber beschweren möchten, wie ein Organ, eine Agentur oder eine Einrichtung der EU Ihre personenbezogenen Daten verwendet, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen (Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website: https://edpb.europa.eu/about-edpb/our-members).
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Nachricht nicht an die nationalen Datenschutzbehörden oder den EDSB weiterleiten. Daher sollten Sie sie direkt kontaktieren.
Please note that we do not forward your message to the national DPAs or to the EDPS. Therefore, you should contact them directly.