Anonymisierung/Pseudonymisierung
Pseudonymisierung und Anonymisierung sind zwei unterschiedliche Konzepte. Pseudonymisierung ist eine Schutzmaßnahme, die die Verknüpfbarkeit von Daten mit einer bestimmten Person verringert, ohne diese Verbindung vollständig aufzuheben, während Anonymisierung Daten so verändert, dass sie keiner Person mehr zugeordnet werden können. Wirklich anonymisierte Daten gelten nicht mehr als personenbezogene Daten und fallen somit nicht in den Anwendungsbereich des EU-Datenschutzrechts.
Der EDSA gibt Leitlinien zu diesen Methoden heraus, um diesen Unterschied zu verdeutlichen und die Einhaltung der entsprechenden Datenschutzanforderungen zu unterstützen.
Durchsetzung
Verbindlicher Beschluss 1/2021 zur Streitigkeit nach Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO über den Beschlussentwurf der irischen Aufsichtsbehörde bezüglich WhatsApp Ireland
Verbindliche Beschlüsse des EDSA
#Data subject rights
#Basic principles
#GDPR enforcement
#Fines
#Cooperation between authorities
#Anonymisation/pseudonymisation
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Verbindlicher Beschluss 1/2021 zur Streitigkeit nach Artikel 65 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO über den Beschlussentwurf der irischen Aufsichtsbehörde bezüglich WhatsApp Ireland
Politische Arbeit
EDPB Jahresbericht 2025
Berichte, Erklärungen und Schreiben
#Anonymisierung/Pseudonymisierung
#Durchsetzung der DSGVO
#Zusammenarbeit zwischen den Behörden
#Cross-regulatory cooperation
#International cooperation
#Artificial intelligence
#Technology
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EDPB Jahresbericht 2025
Compliance-Instrumente
Stellungnahme 28/2024 zu gewissen Datenschutzaspekten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI-Modellen
Stellungnahme des Ausschusses (Artikel 64)
#Legal basis
#Artificial intelligence
#Anonymisation/pseudonymisation
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Stellungnahme 28/2024 zu gewissen Datenschutzaspekten der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit KI-Modellen