DMA und DSGVO: EDSA und Europäische Kommission billigen gemeinsame Leitlinien zur Klärung gemeinsamer Berührungspunkte

9 October 2025

Brüssel, 9. Oktober - Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Europäische Kommission haben gemeinsame Leitlinien zum Zusammenspiel zwischen dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gebilligt. Dies sind die ersten gemeinsamen Leitlinien des Ausschusses und der Europäischen Kommission.

Im Einklang mit seiner Strategie 2024-2027 und den jüngstenZielen der Erklärung von Helsinki, die Einhaltung der DSGVO zu erleichtern und die Kohärenz zu stärken, hat der EDSA im Rahmen seiner jeweiligen Mandate mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet, um die kohärente Anwendung des Gesetzes über digitale Märkte* und der DSGVO zu erleichtern und die Rechtssicherheit  für Gatekeeper, gewerbliche Nutzer, Begünstigte und Einzelpersonen zu erhöhen. 

Die Vorsitzende des EDSA, Anu Talus, erklärte:  „Diese gemeinsamen Leitlinien sind das Ergebnis einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen dem EDSA und der Europäischen Kommission. Dies ist das erste Mal, dass der EDSA und die Europäische Kommission gemeinsam Leitlinien ausarbeiten. Dieser Ansatz maximiert den Nutzen der Leitlinien, indem er die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen vereinfacht und ihnen mehr Rechtssicherheit verschafft. 

Die Leitlinien werden Gatekeepern, gewerblichen Nutzern und Einzelpersonen dabei helfen, ihre Pflichten und Rechte im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte besser zu verstehen und eine kohärente, wirksame und ergänzende Anwendung des Gesetzes über digitale Märkte und des EU-Datenschutzrechts sicherzustellen.“

Wie das DMA und die DSGVO interagieren

Das Gesetz über digitale Märkte und die DSGVO schützen beide Einzelpersonen in der digitalen Landschaft, aber ihre Ziele ergänzen sich, da sie miteinander verbundene Herausforderungen angehen: individuelle Rechte und Privatsphäre im Falle der DSGVO und Fairness und Bestreitbarkeit digitaler Märkte im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte.   

Mehrere vom Gesetz über digitale Märkte geregelte Tätigkeiten umfassen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Gatekeeper, und in mehreren Bestimmungen verweist das Gesetz über digitale Märkte ausdrücklich auf Definitionen und Konzepte, die in der DSGVO enthalten sind. In den gemeinsamen Leitlinien wird klargestellt, wie Gatekeeper diese DMA-Bestimmungen im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht umsetzen können. Beispielsweise legen der EDSA und die Kommission fest, welche Elemente Gatekeeper berücksichtigen sollten, um die Anforderungen an eine spezifische Auswahl und eine gültige Einwilligung gemäß Artikel 5 Absatz 2 DMA und der DSGVO zu erfüllen und so personenbezogene Daten in zentralen Plattformdiensten rechtmäßig zu kombinieren oder zu nutzen. 

Der EDSA und die Kommission befassen sich auch mit anderen Bestimmungen, unter anderem in Bezug auf den Vertrieb von Apps und Stores Dritter, die Datenübertragbarkeit, Datenzugangsanfragen  und die Interoperabilität von Nachrichtendiensten.

Nächste Schritte

Der Ausschuss und die Kommission haben soeben eine gemeinsame öffentliche Konsultation zur ersten Fassung der Leitlinien eingeleitet, die bis zum 4. Dezember 2025 läuft.  Dies wird eine Gelegenheit für Interessenträger sein, Kommentare abzugeben und Feedback zu geben.

Alle Einreichungen werden nach Ablauf des Konsultationszeitraums auf der Website des DMA veröffentlicht, auf die ein Link auf der Website des EDSA gesetzt wird.

Der endgültige Text, der die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Beiträge enthält, wird vom Ausschuss und der Kommission gemeinsam ausgearbeitet und vom EDSA und der Europäischen Kommission angenommen.

Weitere Richtlinien auf dem Weg

Im Anschluss an diese ersten gemeinsamen Leitlinien mit der Kommission sind weitere Arbeiten im Gange, um die neue regulierungsübergreifende Landschaft zu klären und kohärente und kohärente Garantien für den Schutz personenbezogener Daten aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang arbeitet der EDSA mit der Kommission, insbesondere mit dem Amt für künstliche Intelligenz, an gemeinsamen Leitlinien für das Zusammenspiel zwischen dem KI-Gesetz und den EU-Datenschutzgesetzen.

 

Hinweis für Redakteure:

Das Gesetz über digitale Märkte ist eines der ersten Regulierungsinstrumente zur Bekämpfung unlauterer Praktiken von Gatekeepern auf digitalen Märkten. Gatekeeper sind große digitale Plattformen, die zentrale Plattformdienste wie Online-Suchmaschinen, App-Stores und Messenger-Dienste anbieten. Hauptziel des Gesetzes über digitale Märkte ist es, die Märkte im digitalen Sektor fairer und bestreitbarer zu machen. 

Die hier veröffentlichte Pressemitteilung wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.  Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Bitte beachten Sie den offiziellen Text in seiner englischen Fassung, falls Zweifel bestehen.