
„Wir sind zutiefst besorgt darüber, dass der Haushalt 2023, wenn er nicht wesentlich aufgestockt wird, deutlich zu gering sein wird, um es dem EDSA und dem EDSB zu ermöglichen, ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen“, so die Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) Andrea Jelinek und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Wojciech Wiewiórowski in einem offenen Schreiben an das Europäische Parlament und den Rat.
Der Haushalt des EDSA ist Teil des umfassenderen Haushalts des EDSB. Der Haushaltsplan wird jeweils von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union genehmigt (Artikel 314 AEUV). Im Zuge der Ausarbeitung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2023 hat der EDSB der Europäischen Kommission zwei aufeinanderfolgende Haushaltsvorschläge unterbreitet, die eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen vorsehen, damit der EDSA und der EDSB ihr erweitertes Aufgabenspektrum und die wachsende Arbeitsbelastung bewältigen können. Die vorgeschlagene Mittelaufstockung liegt unterhalb der Obergrenze, die in dem für sieben Jahre vereinbarten mehrjährigen Finanzrahmen der EU vorgesehen ist, wurde jedoch von der Europäischen Kommission abgelehnt.
Dazu sagte Andrea Jelinek: „Der EDSA spielt eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es bestehen hohe Erwartungen, dass die DSGVO zur Eindämmung von Datenschutzverstößen – insbesondere großer Technologieunterneh-men – beiträgt. Das Sekretariat des EDSA ist jedoch zurzeit unterbesetzt, weshalb die Gefahr besteht, dass es seine rechtlichen Pflichten im Dienst des EDSA und der DSGVO nicht mehr erfüllen kann. Sollte dies passieren, würde die Durchsetzung der Datenschutzrechte des Einzelnen geschwächt und die Glaubwürdigkeit der DSGVO untergraben.“
Das Sekretariat des EDSA leistet den Mitgliedern des Ausschusses analytische, administrative und logistische Unterstützung. Es ist insbesondere für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen nationalen Datenschutzbehörden im Rahmen des Verfahrens der Zusammenarbeit und Kohärenz zuständig. Das Streitbeilegungsverfahren gilt für Beschlussentwürfe der federführenden Datenschutzbehörde, die sich auf Praktiken des Privatsektors beziehen, und kann zur Verhängung von Geldbußen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro führen.
Wojciech Wiewiórowski fügte hinzu: „Die Öffentlichkeit erwartet, dass die Datenschutzbehörden die Vorgaben der DSGVO umsetzen. Ob dies gelingt, hängt jedoch auch davon ab, dass wir in der Lage sind, eine wirksame Zusammenarbeit und eine solide, durch eine hochwertige rechtliche Analyse unterstützte Fallbearbeitung zu gewährleisten. Unsere aktuelle Ressourcenknappheit stellt diesbezüglich ein ernsthaftes, den EU-Bürgerinnen und -Bürgern zum Nachteil gereichendes Hindernis dar. Unsere Bedenken sind auf der Konferenz des EDSB zur Zukunft des Datenschutzes von Vertretern der Zivilgesellschaft, Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträgern geteilt worden, was ich als Zeichen für die Anerkennung der Bedeutung einer angemessenen Finanzausstattung des EDSA und des EDSB ansehe.“
Das Europäische Parlament wird auf der zweiten Plenartagung im Oktober über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 abstimmen. Falls der Rat nicht sämtliche Abänderungen des Parlaments akzeptiert, wird eine Sitzung des Vermittlungsausschusses einberufen, um binnen 21 Tagen Einigung auf einen gemeinsamen Entwurf zu erzielen.
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