
Brüssel, 19. Januar - Der EDSA hat auf seiner Plenartagung vom Januar Leitlinien zu den Rechten betroffener Personen angenommen, in deren Mittelpunkt das Auskunftsrecht steht. Die Leitlinien zielen darauf ab, die verschiedenen Aspekte des Auskunftsrechts zu analysieren und näher zu präzisieren, wie das Auskunftsrecht in verschiedenen Situationen umzusetzen ist. Die Leitlinien enthalten unter anderem Klarstellungen zum Umfang des Auskunftsrechts, zu den Informationen, die der für die Verarbeitung Verantwortliche der betroffenen Person zur Verfügung stellen muss, zum Format des Auskunftsantrags, zu den wichtigsten Modalitäten für die Gewährung der Auskunft und zu dem Begriff „offenkundig unbegründete, exzessive Anträge“. Zu diesem Thema fand im November 2019 eine Veranstaltung für Interessenträger statt, und die Ansichten und Meinungen der Interessenträger wurden bei der Ausarbeitung der Leitlinien berücksichtigt.
Dazu sagte die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek: „Das Auskunftsrecht ermöglicht es dem Einzelnen, sich darüber zu informieren, wie und warum seine personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Leitlinien enthalten Beispiele zur Unterstützung der für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen in einer mit der DSGVO konformen Weise.”
Zu den Leitlinien wird es eine sechswöchige öffentliche Konsultation geben.
Darüber hinaus hat der EDSA ein Antwortschreiben zu den eingegangenen Schreiben angenommen, in denen eine einheitliche Auslegung der Einwilligung in die Verwendung von Cookies gefordert wird. In seinem Antwortschreiben bekräftigt der EDSA, dass er sich für eine harmonisierte Anwendung der Datenschutzvorschriften in der gesamten Europäischen Union einsetzt. Zu diesem Zweck hat der EDSA unlängst eine Taskforce zum Thema Cookie-Banner eingesetzt, die die Beantwortung von Beschwerden über Cookie-Banner koordinieren soll. Ferner hat der EDSA die Leitlinien für die Einwilligung aktualisiert, um einen harmonisierten Ansatz in Bezug auf die Konditionalität der Einwilligung und die eindeutige Willensbekundung sicherzustellen.
Hinweis für Redakteure
Alle auf den Plenartagungen des EDSA angenommenen Dokumente werden den notwendigen rechtlichen, sprachlichen und formatierungstechnischen Kontrollen unterzogen und anschließend auf der Website des EDSA veröffentlicht.
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