Datenschutzbeauftragter (DSB) @ EDSA

Der EDSA kann Ihre personenbezogenen Daten aus einer Reihe von Gründen verarbeiten, von der Bearbeitung öffentlicher Auskunftsersuchen, Personalangelegenheiten, Besucherinformationen, Zusammenarbeit mit nationalen Datenschutzbehörden bis zur Bearbeitung von Beschwerden, um nur einige zu nennen.

Ebenso wie die Organe und Einrichtungen der EU ist der EDSA dabei verpflichtet, die für ihn geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

Neben der Festlegung der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten muss der EDSA von Gesetzes wegen mindestens einen Datenschutzbeauftragen (DSB) benennen.

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) hat auf unabhängige Weise sicherzustellen, dass das Datenschutzgesetz im EDSA angewendet wird.

Die für Organe und Einrichtungen der EU geltenden bestehenden Datenschutzvorschriften werden derzeit überarbeitet, um eine Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung zu erzielen. Die neuen Vorschriften sollen die Rechenschaftspflicht der Einrichtungen der EU bei ihrer Verarbeitung personenbezogener Daten verstärken. Die vorliegenden Ausführungen werden daher nach Abschluss des Reformprozesses entsprechend angepasst.

Kontaktieren Sie unseren DSB per E-Mail unter EDPB-DPO@edpb.europa.eu oder senden Sie Ihre Anfrage per Post an.