Müssen Datenverarbeiter auch die DSGVO einhalten?

Ja, Datenverarbeiter (d. h. Einzelpersonen oder Stellen, die Daten im Auftrag eines für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeiten), haben Verpflichtungen gemäß der DSGVO. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen den Verantwortlichkeiten für die Datenverantwortlichen und Auftragsverarbeiter.

Die Auftragsverarbeiter müssen sich an die Verantwortlichkeiten halten, die im Auftragsverarbeitervertrag festgelegt sind, in dem die Verarbeitungsvorgänge und -mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeführt sind. Zum Beispiel muss der Auftragsverarbeiter die Verarbeitungsvorgänge mit den entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen durchführen, die vom für die Verarbeitung Verantwortlichen angeordnet wurden. Dabei unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Einhaltung der DSGVO.

 

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