EDSA trifft EU-Kommissar McGrath und verabschiedet gemeinsame Meldevorlage für Datenschutzverletzungen

10 June 2026

Brüssel, 10. Juni – Auf seiner letzten Plenartagung traf der EDSA mit Michael McGrath, EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, zusammen. Darüber hinaus hat der Ausschuss eine gemeinsame Meldevorlage für Datenschutzverletzungen angenommen.

Der Verwaltungsrat hielt eine Sitzung mit Kommissionsmitglied McGrath ab, in der er eine fruchtbare Diskussion über gemeinsame Prioritäten und die laufenden Arbeiten in Bereichen von beiderseitigem Interesse führte. 

Der Digital Omnibus gehörte zu den zentralen Themen, die die Diskussion prägten. Der Ausschuss bekräftigte, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen zwar vom Ausschuss begrüßt wurden, es jedoch von entscheidender Bedeutung ist, die vorgeschlagenen Änderungen an der Definition personenbezogener Daten nicht anzunehmen, da sie den Schutz personenbezogener Daten erheblich schwächen könnten.

„Die von uns regulierten digitalen Ökosysteme sind dynamisch, vielschichtig und entwickeln sich in beispiellosem Tempo. In einer zunehmend digitalen und wettbewerbsfähigen Welt unterstützt der EDSA eine Vereinfachung, jedoch niemals auf Kosten der Grundrechte. 

Die Förderung eines auf den Menschen ausgerichteten Ansatzes für die digitale Regulierung, bei dem Innovation mit Würde, Wachstum mit Rechten und Effizienz mit Vertrauen in Einklang gebracht werden, ist nach wie vor von zentraler Bedeutung für unsere Mission.“

EDSA-Vorsitzender, Anu Talus

Die Bedeutung der regulierungsübergreifenden Zusammenarbeit war ein weiteres zentrales Thema der Diskussion. Kommissar McGrath und der Verwaltungsrat prüften Möglichkeiten, diese Zusammenarbeit weiter zu stärken und ihre Fähigkeit zur wirksamen Zusammenarbeit innerhalb der sich entwickelnden digitalen Landschaft zu verbessern. 

Das Treffen bot auch Gelegenheit zum Austausch über andere von entscheidender Bedeutung für das gemeinsame Interesse, einschließlich des Schutzes von Kindern. Der EDSA arbeitet derzeit an Leitlinien für die Verarbeitung von Daten von Kindern. In dieser Woche nahmen Vertreter des EDSA auch an einem von der Europäischen Kommission organisierten Treffen mit den Ko-Vorsitzenden der Sondergruppe „Kindersicherheit im Internet“ teil.

Darüber hinaus wurden die Fortschritte auf dem Gebiet der politischen Werbung erörtert, wobei der Schwerpunkt auf den Leitlinien des EDSA für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Targeting oder zur Abgabe politischer Werbung gemäß der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung lag. Im Rahmen dieser laufenden Arbeiten hat der EDSA auf seiner letzten Plenartagung den Bericht über die spezielle Veranstaltung der Interessenträger vom 27. März 2026 angenommen. 

In den Gesprächen ging es auch um internationale Datenübermittlungen und die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Drittländern, die für die Stärkung der weltweiten Datenschutzstandards von besonderer Bedeutung ist.

Während der Beratungen betonte der Ausschuss, dass eine angemessene Finanzierung und Personalausstattung der Datenschutzbehörden von wesentlicher Bedeutung ist, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.

Vereinfachung der DSGVO-Compliance bei gleichzeitiger Verbesserung der Konsistenz

Im Einklang mit der Helsinki-Erklärung des EDSA, um die Einhaltung der DSGVO zu erleichtern und die Kohärenz in ganz Europa zu stärken, hat der EDSA ein gemeinsames Muster für Meldungen von Datenschutzverletzungen angenommen, das dem Umsetzungsprozess unterliegen wird.

Die gemeinsame Vorlage des EDSA für Meldungen von Datenschutzverletzungen wurde konzipiert, um Organisationen und Datenschutzbehörden bei der Strukturierung, Harmonisierung und Vereinheitlichung ihrer Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen zu unterstützen*. 

Die Vorlage wird dazu beitragen, sicherzustellen, dass die Meldungen die nach Artikel 33 DSGVO erforderlichen Informationen enthalten (über die Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Datenschutzbehörde), wodurch es für Organisationen einfacher wird, eine rechtzeitige Meldung zu übermitteln, und die Bewertung des Falls durch die zuständigen Datenschutzbehörden erleichtert wird.

Die Vorlage bietet vordefinierte Optionen zur Auswahl und weitere Anleitungen zum Ausfüllen der Felder. Dies wird dazu beitragen, Zeit und Kosten zu sparen, insbesondere für kleinere Organisationen, denen es an speziellen Datenschutzbeauftragten (DSB) oder rechtlichen Ressourcen mangelt.

Die Vorlage wird bis zum 5. August 2026 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation sein und den Interessenträgern die Möglichkeit bieten, ihre Anmerkungen und Rückmeldungen zum Inhalt der Vorlage mitzuteilen. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation wird der EDSA über den Zeitplan für die praktische Umsetzung des Musters durch alle Datenschutzbehörden entscheiden.

 

Hinweis für Redakteure:
Weitere Informationen darüber, wann eine Datenschutzverletzung gemeldet werden sollte, finden Sie hier.

Die hier veröffentlichte Pressemitteilung wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.
Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Bitte beachten Sie den offiziellen Text in seiner englischen Fassung, falls Zweifel bestehen.