Jahresbericht 2024 des EDSA: Schutz personenbezogener Daten in einer sich verändernden Landschaft

23 April 2025
shield stars edpb annual report 2024

Brüssel, 23. April – Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seinen Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die Arbeit des EDSA im Jahr 2024 und berücksichtigt wichtige Etappenziele wie die Annahme der Strategie 2024-2027, die Aufstockung der Kohärenzgutachten nach Artikel 64 Absatz 2 und die fortgesetzten Bemühungen um Orientierungshilfe und Rechtsberatung.

Anu Talus, Vorsitzende desEDSA, erklärte: „Wenn ich auf die im vergangenen Jahr geleistete Arbeit zurückblicke, bin ich stolz darauf, unsere Errungenschaften vorzustellen. Im Jahr 2024 bekräftigten wir unser Engagement für den Schutz der Grundrechte des Einzelnen auf Privatsphäre und Datenschutz in einer sich rasch wandelnden digitalen Landschaft.

 

Wir haben eine neue Strategie angenommen und spielen weiterhin eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Leitlinien und der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ganz Europa. Um das Verständnis und die Umsetzung von Datenschutzrechten und -pflichten zu unterstützen, haben wir unsere Outreach-Aktivitäten erweitert, indem wir Unternehmen und Nicht-Experten besondere Aufmerksamkeit gewidmet haben. Darüber hinaus haben wir im Rahmen der neuen digitalen Rechtsvorschriften neue Funktionen erworben.“

Eine neue Strategie des EDSA 

In der Strategie 2024-2027 des EDSA werden die wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen zur Stärkung und Modernisierung des Datenschutzes in ganz Europa, zur Gewährleistung einer kohärenten Durchsetzung der DSGVO und zur Bewältigung neuer Herausforderungen, einschließlich der regulierungsübergreifenden Zusammenarbeit, dargelegt. Die Strategie trägt auch dazu bei, die globale Präsenz des EDSA zu stärken, indem sie mit globalen Partnern zusammenarbeitet und das EU-Datenschutzmodell in wichtigen internationalen Foren vertritt. 

 

Zentrale Rolle des EDSA bei der Beratung und Rechtsberatung

Die Zahl der gemäß Artikel 64 Absatz 2 DSGVO angenommenen Kohärenzgutachten hat erheblich zugenommen. Im Jahr 2024 verabschiedete der Ausschuss acht Stellungnahmen nach Artikel 64 Absatz 2 DSGVO, darunter zu „Consent or Pay“-Modellen, die von großen Online-Plattformen verwendet werden, zur Verwendung von Gesichtserkennung an Flughäfen und zur Verwendung personenbezogener Daten zur Schulung von KI-Modellen.Diese Stellungnahmen beziehen sich auf eine Frage von allgemeiner Geltung und gewährleisten Kohärenz vor der Durchsetzung.

Der EDSA beteiligte sich aktiv an legislativen Diskussionen, indem er Erklärungen abgab, in denen er auf Datenschutzerwägungen und -auswirkungen hinwies. So nahm der Ausschuss beispielsweise Erklärungen zum Entwurf einer Verfahrensverordnung für die Durchsetzung der DSGVO und zur Rolle der Datenschutzbehörden im Rahmen des KI-Gesetzes an.

Der EDSA hat auch seine allgemeinen Leitlinien erweitert, um Organisationen dabei zu unterstützen, die Einhaltung der DSGVO zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Zu diesem Zweck nahm der Ausschuss im Jahr 2024 vier neue Leitlinien an, darunter die Leitlinien zu berechtigten Interessen und zu Datenübermittlungenan Behörden von Drittländern.

 

Proaktives Engagement mit Stakeholdern

Im Jahr 2024 setzte der EDSA die Zusammenarbeit mit Interessenträgern fort, um den offenen Dialog und das gegenseitige Verständnis zwischen Regulierungsbehörden, Vertretern der Industrie, Organisationen der Zivilgesellschaft und akademischen Einrichtungen zu fördern.  Um relevante Erkenntnisse von Organisationen zu sammeln, die über Fachwissen zu datenschutzbezogenen Themen verfügen, leitete der Ausschuss öffentliche Konsultationen zu seinen angenommenen Leitlinien ein und organisierte zwei Veranstaltungen für Interessenträger im Zusammenhang mit den anstehenden Leitlinien zu „Consent or Pay“-Modellen und der Ausarbeitung der Stellungnahme zu KI-Modellen.

 

Beitrag zur regulierungsübergreifenden Zusammenarbeit

Neue digitale Rechtsvorschriften, darunter das Gesetz über digitale Märkte (DMA), das Gesetz über digitale Dienste (DSA), das KI-Gesetz, das Daten-Governance-Gesetz (DGA) und das Datengesetz, bauen auf der DSGVO auf. Um die Kohärenz der Anwendung der DSGVO mit diesen Rechtsakten zu gewährleisten, hat der EDSA aktiv zur regulierungsübergreifenden Zusammenarbeit beigetragen, indem er mit europäischen und internationalen Partnern, einschließlich des EU-KI-Büros und der hochrangigen Gruppe zum DMA, zusammengearbeitet hat.

 

Die DSGVO für alle verständlich und praktikabel machen

Schließlich setzte der EDSA seine Bemühungen fort, einem breiteren und nicht sachkundigen Publikum Informationen über die DSGVO zur Verfügung zu stellen, indem er sie in einer klaren und nicht technischen Sprache vorstellte. Zu diesem Zweck stellte der EDSA den Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen in 18 Sprachen zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Ausschuss eine Reihe von Zusammenfassungen der Leitlinien des EDSA ins Leben gerufen, um nicht sachkundigen Einzelpersonen und Organisationen zu helfen, die wichtigsten Punkte, die zu berücksichtigen sind, auf einfachere Weise zu ermitteln. 

Die hier veröffentlichte Pressemitteilung wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt.  Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Bitte beachten Sie den offiziellen Text in seiner englischen Fassung, falls Zweifel bestehen.