
Brüssel, 12. Februar – Auf seiner Plenarsitzung im Februar 2025 nahm der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Erklärung zur Alterssicherung an und beschloss, eine Taskforce für die Durchsetzung von KI einzurichten. Darüber hinaus verabschiedete der Ausschuss Empfehlungen zum Welt-Anti-Doping-Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) für 2027.
In einer Erklärung zur Alterssicherung listet der EDSA zehn Grundsätze für die konforme Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Bestimmung des Alters oder der Altersspanne einer Person auf. Die Erklärung zielt darauf ab, einen kohärenten europäischen Ansatz für die Alterssicherung zu gewährleisten, um Minderjährige zu schützen und gleichzeitig die Datenschutzgrundsätze einzuhalten.
Anu Talus, Vorsitzende des EDSA, erklärte: „Die Alterssicherung ist von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass Kinder nicht auf Inhalte zugreifen, die für ihr Alter nicht geeignet sind. Gleichzeitig muss die Methode zur Überprüfung des Alters so wenig aufdringlich wie möglich sein und die personenbezogenen Daten von Kindern müssen geschützt werden. Die vom EDSA vorgeschlagenen Grundsätze werden der Branche dabei helfen, das Alter einer Person im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen zu bewerten und gleichzeitig das Wohlergehen von Kindern zu schützen.“
Der EDSA arbeitet auch mit der Europäischen Kommission bei der Altersüberprüfung im Rahmen der Arbeitsgruppe zum Gesetz über digitale Dienste (DSA) zusammen.
Während des Plenums beschloss der Board auch, den Anwendungsbereich der ChatGPT-Taskforce auf die Durchsetzung von KI auszuweiten. Darüber hinaus betonten die Mitglieder des EDSA, dass die Maßnahmen der Datenschutzbehörden in dringenden sensiblen Angelegenheiten koordiniert werden müssen, und werden zu diesem Zweck ein Krisenreaktionsteam einrichten.
Anu Talus, Vorsitzende des EDSA, erklärte: „Die DSGVO ist ein Rechtsrahmen, der verantwortungsvolle Innovationen fördert. Die DSGVO wurde entwickelt, um hohe Datenschutzstandards beizubehalten und gleichzeitig das Potenzial von Innovationen wie KI zum Nutzen unserer Wirtschaft voll auszuschöpfen. Die Taskforce des EDSA für die Durchsetzung der KI und das künftige Krisenreaktionsteam werden eine entscheidende Rolle dabei spielen, dieses Gleichgewicht zu gewährleisten, die Maßnahmen der Datenschutzbehörden zu koordinieren und sie bei der Bewältigung der Komplexität der KI zu unterstützen und gleichzeitig starke Datenschutzgrundsätze zu wahren.“
Auf der Plenartagung verabschiedete der EDSA auch Empfehlungen zum Welt-Anti-Doping-Kodex der WADA für 2027. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Anti-Doping-Zwecken ist es unerlässlich, die personenbezogenen Daten von Sportlern zu respektieren und zu schützen. In vielen Fällen geht es dabei um die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten aus biologischen Proben.
Das Hauptziel des EDSA besteht darin, die Vereinbarkeit des WADA-Antidopingkodex und des Internationalen Datenschutzstandards (ISDP) mit der DSGVO zu bewerten. Der Anti-Doping-Kodex und die Anti-Doping-Standards sollten die nationalen Anti-Doping-Organisationen (NADOS) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Anti-Doping-Zwecke einem Standard unterwerfen, der dem der DSGVO entspricht.
Die Empfehlungen des EDSA betreffen zentrale Grundsätze des Datenschutzes, wie die Notwendigkeit einer geeigneten Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Zweckbindung. In den Empfehlungen wird auch darauf eingegangen, dass Einzelpersonen umfassend über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden müssen und ihre Rechte wirksam ausüben können.
Hinweis für Redakteure:
Die Empfehlungen zum Welt-Anti-Doping-Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) für 2027, die auf der Plenartagung des EDSA angenommen wurden, unterliegen den erforderlichen rechtlichen, sprachlichen und formatarischen Kontrollen und werden nach Abschluss auf der Website des EDSA zur Verfügung gestellt.
Die hier veröffentlichte Pressemitteilung wurde automatisch aus dem Englischen übersetzt. Der EDSA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Bitte beachten Sie den offiziellen Text in seiner englischen Fassung, falls Zweifel bestehen.