Datenschutzbehörden entscheiden über eine engere Zusammenarbeit bei strategischen Dossiers

29 April 2022

Wien, 29. Mai – Auf einer zweitägigen hochrangigen Sitzung in Wien haben sich die Mitglieder des EDSA darauf geeinigt, die Zusammenarbeit in strategischen Fällen weiter zu verstärken und das Spektrum der verwendeten Methoden der Zusammenarbeit zu diversifizieren.

Andrea Jelinek, Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses, erklärte: „In den letzten vier Jahren haben wir viel Ressourcen in die Auslegung und kohärente Anwendung der DSGVO investiert, indem wir nicht weniger als 57 Leitlinien und 6 Empfehlungen gebilligt und angenommen haben. Die Durchsetzung durch die Datenschutzbehörden hat sich mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,55 Mrd. EUR Ende 2021 verstärkt. Mehr denn je ist eine starke und zügige Durchsetzung von entscheidender Bedeutung, um eine einheitliche Auslegung der DSGVO zu gewährleisten. Um dieses wachsende Arbeitsaufkommen weiterhin zu bewältigen und die in der DSGVO vorgesehenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit so effizient wie möglich zu nutzen, werden wir jährlich eine Reihe von grenzüberschreitenden Fällen von strategischer Bedeutung ermitteln, für die ein Aktionsplan mit einem festen Zeitplan für die Zusammenarbeit festgelegt wird. Alle Mitglieder des EDSA sind zu einer engen Zusammenarbeit verpflichtet, und wir konzentrieren uns auf praktische Lösungen, um die Kapazitäten der Datenschutzbehörden in der Durchsetzung zu stärken.“

Gruppen von Datenschutzbehörden können beschließen, ihre Kräfte bei Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen zu bündeln, und Datenschutzbehörden können die Arbeit innerhalb dieser Gruppen teilen. Bei Bedarf kann eine EDSA-Taskforce eingesetzt werden.

Darüber hinaus verpflichten sich die Datenschutzbehörden, Informationen über nationale Durchsetzungsstrategien auszutauschen, um auf Ebene des EDSA jährliche Durchsetzungsprioritäten zu vereinbaren, die sich in den nationalen Durchsetzungsprogrammen widerspiegeln können. Die Datenschutzbehörden können einen gemeinsamen Durchsetzungsrahmen einschließlich gemeinsamer Instrumente für Kontrollen ausarbeiten.

Schließlich betont der EDSA, wie wichtig eine weitere Harmonisierung der nationalen Verfahrensvorschriften ist. Andrea Jelinek: „Wir werden eine Liste von Verwaltungsverfahrensaspekten erstellen, die auf EU-Ebene weiter harmonisiert werden könnten, um die positiven Auswirkungen der DSGVO zu maximieren, und diese Informationen an die Europäische Kommission weitergeben. Dies wird dazu beitragen, Differenzen zu überbrücken und eine wirksamere Anwendung der DSGVO zu gewährleisten.“

Vollständige Erklärung finden Sie hier.

EDSA_Press Release_Erklärung_03