EDSA nimmt Leitlinien zu Artikel 60 DSGVO und zu Dark Patterns auf der Benutzeroberfläche von Social-Media-Plattformen sowie eine „Toolbox“ für wesentliche Datenschutzgarantien bei der Zusammenarbeit zwischen dem EWR und Aufsichtsbehörden von Drittländern

15 March 2022

Brüssel, 15. März - Der EDSA hat Leitlinien zu Artikel 60 DSGVO angenommen. Die Leitlinien sind Bestandteil der Strategie und des Arbeitsprogramms des EDSA für die Jahre 2021-2022 und sollen eine wirksame Durchsetzung sowie eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden unterstützen. In den Leitlinien wird die im Rahmen der DSGVO erfolgende Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden ausführlich beschrieben, um die Anwendung der rechtlichen Bestimmungen über das Verfahren der Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen Aufsichtsbehörden („one-stop shop mechanism“) weiter zu vereinheitlichen. Die Leitlinien sollen den Aufsichtsbehörden dabei helfen, ihre eigenen nationalen Verfahren so auszulegen und anzuwenden, dass sie mit diesem Verfahren der Zusammenarbeit übereinstimmen und ineinandergreifen.

Ferner hat der EDSA Leitlinien zu Dark Patterns auf der Benutzeroberfläche von Social-Media-Plattformen angenommen. Die Leitlinien bieten Entwicklern und Nutzern von Social-Media-Plattformen praktische Empfehlungen zur Bewertung und Vermeidung von gegen die DSGVO verstoßenden „dunklen Mustern“ auf Benutzeroberflächen von sozialen Medien. Dark Patterns sind auf Social-Media-Plattformen implementierte Benutzeroberflächen und Nutzererfahrungen, die Nutzer veranlassen sollen, unbeabsichtigte, ungewollte und potenziell schädliche Entscheidungen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu treffen. Sie beeinflussen das Verhalten der Nutzer und deren Fähigkeit, ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen. In den Leitlinien werden konkrete Beispiele für verschiedene Arten von dunklen Mustern angeführt, bewährte Verfahren für verschiedene Anwendungsfälle vorgestellt und spezifische Empfehlungen für Entwickler von Benutzeroberflächen gegeben, die eine wirksame Umsetzung der DSGVO erleichtern.

Der EDSA hat zudem eine „Toolbox“ für wesentliche Datenschutzgarantien bei der Zusammenarbeit zwischen dem EWR und Aufsichtsbehörden von Drittländern bei der Vorschriftendurchsetzung angenommen. Diese trägt zu einer der Schlüsselmaßnahmen der Strategie und des Arbeitsprogramms des EDSA für die Jahre 2021-2022 bei und soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des EDSA und den Aufsichtsbehörden von Drittländern vereinfachen. Die „Toolbox“ kann sowohl für von den Aufsichtsbehörden selbst im EDSA entwickelte Verwaltungsvereinbarungen als auch für von der Europäischen Kommission ausgehandelte internationale Abkommen genutzt werden. Sie deckt zentrale Themen wie die durchsetzbaren Rechte betroffener Personen, die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze und den Rechtsbehelf ab.

Außerdem hat der EDSA eine gemeinsame Stellungnahme des EDSA und des EDSB zu den Vorschlägen für eine Verlängerung des digitalen EU-COVID-Zertifikats angenommen. Hierzu wird im Laufe des heutigen Tages eine gesonderte Pressemitteilung veröffentlicht.

 

Hinweis für Redakteure

 Alle auf den Plenartagungen des EDSA angenommenen Dokumente werden den notwendigen rechtlichen, sprachlichen und formatierungstechnischen Kontrollen unterzogen und anschließend auf der Website des EDSA veröffentlicht.

 

EDPB_Press Release_2022_04