Was sind die Sanktionen, wenn meine Organisation die DSGVO nicht einhält oder wenn meine Verarbeitung gegen die DSGVO verstößt?
Die Einhaltung der DSGVO wird von den nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden überwacht. Datenschutzaufsichtsbehörden können Ermittlungen durchführen und gegebenenfalls Sanktionen verhängen. Ihnen stehen eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, darunter Geldbußen bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist, Verweise und vorübergehende oder dauerhafte Verarbeitungsverbote.
Die Kontaktdaten aller Datenschutzaufsichtsbehörden des EWR finden Sie auf der Website des EDSA: Mitglieder
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