Kann ich die Namen der Gewinner eines Wettbewerbs auf der Website meiner Organisation veröffentlichen?

Die Veröffentlichung der Namen der Gewinner eines Gewinnspiels auf Ihrer Website könnte als berechtigtes Interesse angesehen werden, wenn Sie dies durch eine Abwägungsprüfung nachweisen können, um festzustellen, ob Ihre berechtigten Interessen das Recht des Einzelnen überwiegen.

Eine bewährte Praxis wäre die Einrichtung eines internen Verfahrens, in dem die Regeln für die Veröffentlichung personenbezogener Daten der Gewinner erläutert werden.

Darüber hinaus sollte die Verarbeitung personenbezogener Daten für diese Zwecke Teil der Datenschutzerklärung des Wettbewerbs sein, damit die Teilnehmer im Voraus darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden.

 

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