Fortschritte des EDSA auf dem Weg zu einer engeren Zusammenarbeit in strategischen Fällen

14 July 2022

Brüssel, 14. Juli – Im Anschluss an seine Selbstverpflichtungen aus der Wiener Erklärung zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Datenschutzvorschriften hat der EDSA eine Reihe von Kriterien angenommen, anhand derer beurteilt werden kann, ob ein grenzüberschreitender Fall als Fall von „strategischer Bedeutung“ für eine engere Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden eingestuft werden kann. Außerdem hat der Ausschuss ein Verfahren angenommen, in dem die nach der Ermittlung eines strategischen Falls zu ergreifenden Schritte im Einzelnen dargelegt werden. Darüber hinaus hat der EDSA die ersten Pilotfälle ausgewählt, mit denen das Projekt begonnen werden soll.

 
Dazu sagte die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek: „Die Kriterien für strategische Fälle sind ein wichtiges Puzzlestück auf dem Weg zu einer intensiveren Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Datenschutzvorschriften. Auf der Konferenz des EDSB im Juni wurden mehrere Szenarien zur Beseitigung der bestehenden Mängel erörtert, und wir möchten die allgemeine Dynamik des Weges, den der EDSA in Wien eingeschlagen hat, dazu nutzen, die Verfahrensvorschriften weiter zu vereinheitlichen und die Zusammenarbeit auszubauen. Dies wird den Aufsichtsbehörden dabei helfen, die DSGVO effizienter durchsetzen, was letztlich den Einzelnen zugutekommt und sie befähigt, ihre Datenschutzrechte wahrzunehmen.“

Bei Fällen von strategischer Bedeutung handelt es sich in erster Linie um Fälle mit Beteiligung von zentralen Anlaufstellen, da dabei mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen in mehreren EWR-Mitgliedstaaten besteht. Für die Ermittlung eines etwaigen Falls von strategischer Bedeutung sollten eines oder mehrere der folgenden Kriterien berücksichtigt werden:

  • Vorliegen eines strukturellen oder wiederkehrenden Problems in mehreren Mitgliedstaaten, insbesondere wenn der Fall eine allgemeine rechtliche Frage im Zusammenhang mit der Auslegung, Anwendung oder Durchsetzung der DSGVO betrifft,
  • Vorliegen eins Falls, der die Schnittstelle zwischen dem Datenschutz und anderen Rechtsbereichen betrifft,
  • Vorliegen eines Falls, der eine große Zahl betroffener Personen in mehreren Mitgliedstaaten betrifft,
  • Vorliegen eines Falls, der zu einer großen Zahl von Beschwerden in mehreren Mitgliedstaaten geführt hat,
  • Vorliegen eines Falls, der eine grundlegende Frage betrifft, die in den Anwendungsbereich der EDSA-Strategie fällt,
  • Vorliegen eines Falls, bei dem nach der DSGVO von einem hohen Risiko auszugehen ist, beispielsweise
    • bei der Verarbeitung besonderer Datenkategorien,
    • bei der Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger Personen wie Minderjährigen,
    • in Situationen, in denen eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.

Im EDSA können Aufsichtsbehörden jeden Fall, der mindestens eines dieser Kriterien erfüllt, als Fall von besonderer Bedeutung vorschlagen. Die Mitglieder des EDSA entscheiden dann, welche vorgeschlagenen Fälle auf europäischer Ebene als Fall von strategischer Bedeutung eingestuft werden.

Im Anschluss an die Ermittlung solcher Fälle behandelt der EDSA diese sodann vorrangig und unterstützt sie. Die Teilnahme ist jeweils freiwillig, und alle Aufsichtsbehörden können Vorschläge unterbreiten. Insbesondere tauschen die Aufsichtsbehörden jeweils Informationen aus und arbeiten frühzeitig eng zusammen. Die Bearbeitung von Fällen von strategischer Bedeutung erfolgt auch im Einklang mit den Verfahren und Instrumenten für die Zusammenarbeit und Kohärenz zwischen den Aufsichtsbehörden gemäß Kapitel VII DSGVO. Der EDSA hat sich im Einklang mit den oben dargelegten Kriterien auf drei Pilotfälle geeinigt, mit denen das Projekt begonnen wird.

 

Hinweis für Redakteure

Die Mitglieder des EDSA sind im Mai 2022 auf einer hochrangigen Sitzung in Wien übereingekommen, die Zusammenarbeit in strategischen Fällen weiter zu verstärken und das Spektrum der verwendeten Methoden der Zusammenarbeit zu diversifizieren. Sie haben insbesondere beschlossen, dass die Mitglieder des EDSA regelmäßig gemeinsam grenzüberschreitende Fälle von strategischer Bedeutung in verschiedenen Mitgliedstaaten ermitteln, bei denen die Zusammenarbeit sodann vorrangig behandelt und vom EDSA unterstützt wird. Weitere Informationen sind der Erklärung des EDSA zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zu entnehmen.

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