EDSA nimmt „Wunschliste“ verfahrensrechtlicher Aspekte, das erste EU-Datenschutzsiegel und eine Erklärung zum digitalen Euro an

12 October 2022

Brüssel, 12. Oktober - Der EDSA hat eine Liste von Aspekten der nationalen verfahrensrechtlichen Vorschriften angenommen, bei denen er eine Angleichung auf EU-Ebene für wünschenswert hält, damit die Durchsetzung der DSGVO einfacher wird. Bei dieser „Wunschliste“ handelt es sich um eine der Schlüsselmaßnahmen, die in der Wiener Erklärung des EDSA zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der Datenschutzvorschriften festgelegt wurden. Die Liste ist der Europäischen Kommission zur Prüfung übermittelt worden.

Dazu sagte die EDSA-Vorsitzende Andrea Jelinek: „Der EDSA hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um eine wirksame Zusammenarbeit im Hinblick auf die konsequente und rasche Durchsetzung der DSGVO zu fördern. Wir haben verschiedene Hindernisse ermittelt, die außerhalb unserer Zuständigkeit liegen und die möglicherweise eine Initiative von legislativer Seite erfordern. Das bestehende Flickwerk aus unterschiedlichen nationalen Verfahren und Praktiken beeinträchtigt die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden.“

Unter anderem werden auf der Liste die Stellung und die Rechte der an Verwaltungsverfahren beteiligten Parteien aufgeführt, außerdem die Verfahrensfristen, die Anforderungen hinsichtlich der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Beschwerden, die Untersuchungsbefugnisse der Datenschutzbehörden und die praktische Umsetzung des Verfahrens der Zusammenarbeit.

Ferner hat der EDSA eine Stellungnahme bezüglich der Genehmigung der von der luxemburgischen Datenschutzbehörde vorgelegten „Europrivacy“-Zertifizierungskriterien durch den EDSA angenommen. Mit dieser Stellungnahme ist somit erstmals ein europäisches Datenschutzsiegel im Sinne von Artikel 42 Absatz 5 DSGVO angenommen worden.

Der „Europrivacy“-Zertifizierungsmechanismus ist ein generisches Schema, das für ein breites Spektrum unterschiedlicher Verarbeitungsvorgänge gedacht ist, welche von Verantwortlichen und/oder Auftragsverarbeitern aus verschiedenen Bereichen durchgeführt werden. Das Verfahren arbeitet nach Maßgabe spezifischer Kriterien, weshalb es skalierbar und für spezifische Verarbeitungsvorgänge oder Tätigkeitsbereiche geeignet ist.

Seine Genehmigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Einhaltung der DSGVO. Zertifizierungen mit dem Datenschutzsiegel sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Sie ermöglichen unterschiedlichen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern in verschiedenen Ländern, bei ähnlichen Verarbeitungsvorgängen dasselbe Maß an Konformität zu erreichen.

Außerdem hat der EDSA eine Erklärung zum digitalen Euro angenommen. Darin unterstreicht der EDSA, wie wichtig es ist, bei diesem Projekt den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu gewährleisten.

Der EDSA warnt vor einer systematischen Validierung und Rückverfolgung aller in digitalen Euro abgewickelten Transaktionen. Diesbezüglich empfiehlt der EDSA, den digitalen Euro sowohl online als auch offline zur Verfügung zu stellen und dabei eine Schwelle vorzusehen, unterhalb der keine Rückverfolgung möglich ist, um so die vollständige Anonymität alltäglicher Transaktionen zu ermöglichen. Außerdem empfiehlt der EDSA der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission, die öffentliche Debatte über den digitalen Euro auszuweiten, um sicherzustellen, dass dieser, was den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz anbelangt, den höchsten Standards entspricht.

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